Mindestlohn, Steuerreform, Fahren ab 17: Mit dem Jahreswechsel ergeben sich in Tschechien einige Gesetzesänderungen, die insbesondere die Bürger betreffen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Zu den Gesetzesänderungen gehören unter anderem Maßnahmen des umstrittenen Sparpakets der Regierung, das zur Konsolidierung des Staatshaushalts führen sollen. Laut Experten lassen sich dadurch Auswirkungen auf das Einkommen der privaten Haushalte und steuerliche Änderungen jedoch nicht vermeiden. Doch das neue Jahr bringt auch einige Vorteile für die Bürger.

Änderungen bei Mehrwertsteuer

Bisher galten in Tschechien drei verschiedene Mehrwertsteuersätze für verschiedene Kategorien von Waren. Ab dem 1. Januar gibt es nur noch zwei Mehrwertsteuersätze. Der Basis-Mehrwertsteuersatz von 21 Prozent bleibt dabei bestehen und statt der bisher zwei ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 10 und 15 Prozent gibt es nur noch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12 Prozent.

Die Mehrwertsteuer u.a. auf Lebensmittel (außer auf Getränke) sowie medizinische Artikel und Geräte sinkt damit von 15 auf 12 Prozent, ebenso auf Bauarbeiten in der Wohnungsbranche sowie auf Bestattungsdienstleistungen. Die Mehrwertsteuer auf Medikamente, Wasser- und Abwassergebühren, Heizung, öffentliche Verkehrsmittel, Zeitschriften und Zeitungen, Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen oder Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen und Sportstätten wird dagegen von 10 auf 12 Prozent angehoben.

Deutlicher, von 10 auf 21 Prozent, steigt die Mehrwertsteuer auf Fassbier, Reinigungs- und Schusterdienstleistungen, Lederwaren und Fahrräder, Friseurdienstleistungen und Saunen, Verleih oder Vermietung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Musik. Von 15 auf 21 wird die Mehrwertsteuer für Getränke, Abholung, Transport und Deponierung von Müll, Dienstleistungen von Autoren und Künstlern sowie für Schnittblumen und Brennholz angehoben.

Bei Büchern wird die Mehrwertsteuer ab 1. Januar auf null Prozent gesenkt.

Krankenversicherung

Das Konsolidierungspaket beinhaltet unter anderem ebenfalls die Wiedereinführung des Arbeitnehmerbeitrags zur Krankenversicherung. Dieser beträgt 0,6 Prozent.

Mindestlohn

Die Verhandlungen über die Erhöhung des Mindestlohns konnten noch im Dezember abgeschlossen werden und traten ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft. Ab sofort beträgt der Mindestlohn in Tschechien 18.900 Kronen (etwa 766 Euro), was einer Steigerung von 9,2 Prozent entspricht.

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Elterngeld

Auch für das Elterngeld in Tschechien hat die Regierung eine Änderung erlassen: Der Freibetrag wurde zum neuen Jahr um 50.000 Kronen (etwa 2026 Euro) erhöht. Allerdings gilt diese Regelung nur für Eltern von Kindern, die ab dem 1. Januar 2024 geboren werden.

Rente

Die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sind ab dem 1. Januar gleichermaßen um 360 Kronen (etwa 15 Euro) gestiegen. Darüber hinaus sollen 2024 über 700 Milliarden Kronen aus dem Haushaltsetat in Renten fließen. Dies betrifft in Tschechien über 2,8 Millionen Menschen.

Änderungen im Straßenverkehr

Die Regierung hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung verabschiedet, die unter anderem das Fahren ab 17 Jahren unter Aufsicht einer Begleitperson gestattet, einen Probeführerschein einführt, das geltende Punktesystem überholt und die Pflicht zum Mitführen von Führerschein und Fahrerlaubnis abschafft. Auch neue Verkehrszeichen im Straßenverkehr sollen folgen.

Änderungen in der Baubranche

Mit der Verabschiedung eines völlig neuen Gesetzes, welches ebenfalls ab dem 1. Januar in Kraft tritt, soll es in Tschechien einfacher werden, eine Baugenehmigung zu erhalten. Das neue einheitliche Umweltgutachten vereinheitlicht die bisher fragmentierten Verwaltungshandlungen, ohne die zuständige Behörde konsultieren zu müssen.

Preisänderung bei Autobahnvignette

Ab 1. März 2024 ändern sich zudem die Preise bei der Autobahnvignette. Dabei steigt der Jahrespreis von 1500 auf 2300 Kronen (ca. 93,17 Euro). Der Monats- und 10-Tages-Preis vergünstigt sich auf 430 bzw. 270 Kronen. Neu wird es zudem eine Tagesvignette geben, diese soll 200 Kronen kosten. Kostenlos fahren weiterhin Elektrofahrzeuge auf tschechischen Autobahnen.

Aktueller PreisPreis ab 1. März 2024Preis für Fahrzeuge mit Erdgas oder BiogasPreis für Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb (bis 50g/km CO2)
Jahresvignette150023001150570
Monatsvignette440430210100
10-Tage-Vignette31027013060
Tagesvignette20010050
Preise in Tschechischen Kronen

Wie und wo Sie die Autobahnvignette erhalten, erfahren Sie in unserem Artikel.

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