Präsident Pavel unterzeichnete am Mittwoch das Sparpaket der Regierung zur Reduzierung des Haushaltsdefizits. Die Kommunen fürchten um fehlende Gelder für Investitionen und die Opposition erwägt, Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Das umstrittene Sparpaket der tschechischen Regierung hat mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten seine nächste Hürde genommen und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Petr Pavel erklärte, dass er sich zu diesem Schritt entschlossen habe, da die Verschuldung der Tschechischen Republik untragbar sei.
„Eine Nichtgenehmigung würde bedeuten, überhaupt nichts auf dem Weg zur Reduzierung unseres Haushaltsdefizits zu tun, und das würde noch viel mehr Schaden anrichten“, so Pavel. Zugleich werde er wegen der Sparmaßnahmen der Gestaltung des Haushalts verstärkte Aufmerksamkeit schenken, damit wachstumsfördernde Maßnahmen enthalten seien und diejenigen nicht vergessen werden würden, die von den Sparmaßnahmen betroffen seien.
Opposition erwägt Verfassungsbeschwerde
„Das ist natürlich seine Entscheidung, sein Recht, aber ich denke, wir sind sehr kurz davor, uns wieder an das Verfassungsgericht zu wenden“, erklärte Alena Schillerová (ANO). Einer der Gründe hierfür ist die Begrenzung der Redezeit während der Debatte zum Sparpaket. Die rechtsextreme SPD erklärte, dass das Paket der Wirtschaft schaden werde und kritisierte die Steuererhöhungen auch für Selbstständige und Unternehmen.
Bei einigen Bürgermeistern und Kommunalverwaltungen herrscht ebenfalls Skepsis über die Sparmaßnahmen. Diese befürchten negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der Kommunen und erklärten ihre Besorgnis darüber, nicht genug Geld für Investitionen zu bekommen.
Regierung erleichtert über Entscheidung des Präsidenten
„Ich freue mich, dass Präsident Pavel beschlossen hat, das Sparpaket zu unterzeichnen“, erklärte Finanzminister Zbyněk Stanjura (ODS). Dies sei ein absolut notwendiger Schritt und man könne den lästigen populistischen Stimmen nicht nachgeben, so der Minister. „Das Paket ist eine verantwortungsvolle und notwendige Maßnahme für die Tschechische Republik, um in Zukunft über nachhaltige öffentliche Finanzen zu verfügen“, äußerte sich Premier Petr Fiala (ODS).
Laut Fiala sei es der Koalition gelungen, eine der wichtigsten Maßnahmen in dieser Wahlperiode durchzusetzen. Das Paket komme den Bürgern und Unternehmen zugute und ermögliche zudem die Beschleunigung wichtiger strategischer Investitionen. Innenminister Vít Rakušan (STAN) und der Minister für Arbeit und Soziales Marian Jurečka (KDU-ČSL) erklärten, dass der Opposition keine glaubwürdige Alternative zur Verlangsamung der Verschuldung des Landes eingefallen sei. Die Maßnahmen der Regierung seien eine Folge der haushaltspolitischen Verantwortungslosigkeit der Vorjahre.
Alkohol und Tabak werden teurer
Mit dem Maßnahmenpaket will die tschechische Regierung die öffentlichen Finanzen konsolidieren und in den Haushaltsjahren 2024-2025 insgesamt etwas mehr als 150 Milliarden Kronen (ca. 6,1 Milliarden Euro) einsparen. Ein Teil der Maßnahmen bezieht sich auf das tschechische Steuersystem. Demnach soll es künftig statt drei nur noch zwei Mehrwertsteuersätze geben: 12 und 21 Prozent. Der niedrigere Satz wird vor allem für Lebensmittel gelten, während einige Dienstleistungen oder Fassbier dem höheren Satz unterliegen werden. Der Körperschaftssteuersatz wird von 19 auf 21 Prozent erhöht. Die Grundsteuer wird im Durchschnitt um das 1,8-fache steigen. Die Verbrauchssteuer auf Alkohol wird in den nächsten zwei Jahren um 10 Prozent und im darauffolgenden Jahr um fünf Prozent angehoben.
Neben dem Sparpaket plant die tschechische Regierung zur Sanierung der öffentlichen Finanzen außerdem eine Rentenreform, deren Grundrisse Sozialminister Jurečka in der vergangenen Woche vorstellte. Vorgesehen sind demnach insgesamt zwölf Einzelmaßnahmen, darunter eine Erhöhung des Renteneintrittsalters (aktuell liegt dieses bei 65 Jahren) sowie die Festsetzung einer Mindestrente von 20 Prozent des Durchschnittslohns. Die Berechnung der neuen Renten soll schrittweise abgesenkt werden. Für die Zeit der Betreuung von Kindern und Angehörigen soll außerdem ein fiktives Einkommen in Höhe des Durchschnittslohns angerechnet werden. Geplant ist, dass die Rentenreform ab 2025 schrittweise in Kraft tritt.