Warum erschoss der 24-Jährige im Dezember 14 Menschen an der Karls-Universität, seinen Vater sowie einen Mann mit einem Baby, bevor er sich selbst das Leben nahm? Nach fast sechs Monaten Ermittlungen gab die tschechische Polizei die Motive des Amokläufers an der Philosophischen Fakultät in Prag bekannt.
Der Amokläufer, der im vergangenen Dezember an der Philosophischen Fakultät in Prag vierzehn Menschen erschoss, handelte allein. Er tötete außerdem seinen eigenen Vater in Hostouň und einen Mann mit einem kleinen Baby in Klánovice. Das Motiv war weder persönliche Rache noch Radikalisierung. Die Ermittler stellten fest, dass seine Taten Ausdruck eines Hasses auf die gesamte Gesellschaft waren, von der er sich unverstanden fühlte. Er habe sich bemerkbar machen wollen. Zudem bestätigte die Polizei, dass er nicht an einer psychischen Erkrankung litt, die ihn unzurechnungsfähig machen würde.
Diese Schlussfolgerungen wurden der dem Nachrichtenserver Seznam Zpravy von mehreren mit den Ermittlungsunterlagen vertrauten Quellen bestätigt. Die Polizei schloss die Möglichkeit aus, dass der junge Mann zu den Taten angestiftet wurde oder dass er Komplizen hatte. Sie fand auch keine Beweise dafür, dass er unter dem Einfluss einer radikalisierten Gruppe stand.
Begrenzte Ermittlungsmöglichkeiten
Die Ermittler können den Täter, der nach der Handlung an der Karlsuniversität Selbstmord beging, nicht einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Sie konnten sich daher nur auf seinen Abschiedsbrief, Informationen aus seinem Umfeld und den Inhalt der von ihm verwendeten elektronischen Geräte stützen.
Nach den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen sei der Täter zwar ein erfolgreicher Student, aber ein verschlossener Typ mit Schwierigkeiten beim Aufbau enger Beziehungen gewesen. Staatsanwältin Jana Murínová teilte mit, dass keine Geisteskrankheit nachgewiesen werden konnte, obwohl er in psychiatrischer Behandlung war. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass er sich seiner Taten voll bewusst war.
Änderung des Waffengesetzes
Die Ermittlungen ergaben, dass der Täter trotz seiner psychiatrischen Probleme einen Waffenschein und eine große Menge an Waffen und Munition erwerben konnte. Das tschechische Abgeordnetenhaus stimmte am Dienstag einer Änderung des Waffengesetzes zu, um eine solche Situation in Zukunft zu verhindern. Demnach müssen u.a. Waffen- und Munitionshändler verdächtige Käufe der Polizei melden.
Bericht zum Vorgehen der Polizei
Einige Angehörige der Opfer beschwerten sich, dass die Polizei das Hauptgebäude am Jan-Palach-Platz nicht rechtzeitig absperrte. Die Generalinspektion der Sicherheitskräfte (GIBS) kam zu dem Schluss, dass die Polizei ihr Bestes getan habe und dass keiner der Beamten eines Verbrechens verdächtigt wurde. Die GIBS schlug vor, dass die Polizei eine gründliche Analyse der Verfahren und Methoden durchführen sollte, um besser auf ähnliche Fälle vorbereitet zu sein. Die Polizei ist derzeit dabei, sich mit dem GIBS-Bericht vertraut zu machen.