In einem Olmützer Wahllokal während der tschechischen Präsidentschaftswahlen 2023. Foto: Jan Kameníček, 2023 Presidential Elections in Czechia, CC BY-SA 4.0
In einem Olmützer Wahllokal während der tschechischen Präsidentschaftswahlen 2023. Foto: Jan Kameníček, 2023 Presidential Elections in Czechia, CC BY-SA 4.0

In Tschechien und Polen wird Ausländern aus der EU kein vollständiges Wahlrecht gewehrt, womit beide Länder gegen EU-Recht verstoßen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.

Sowohl Tschechien als auch Polen schränken das Wahlrecht von Ausländern ein – so lautete die Anklage der Europäischen Kommission. Durch die Weigerung, Ausländer aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union politischen Parteien beitreten zu lassen, könnten diese nicht unter den gleichen Bedingungen bei Kommunal- und Europawahlen kandidieren. Das tschechische Innenministerium will die Entscheidung eingehend prüfen und wenn nötig Änderungen an der Gesetzgebung vornehmen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die Kommission reichte Klage ein, nachdem Tschechien und Polen Bürgern aus dem EU-Ausland den Beitritt zu politischen Parteien verwehrten. Sie sei der Ansicht gewesen, dass eine solche Weigerung einer unterschiedlichen Behandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit gleichkäme. Das ging aus der Pressemitteilung des Gerichts hervor. 

Das Gericht stellte eine Vertragsverletzung für beide Staaten fest, da „die durch das Unionsrecht gewährleistete wirksame Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Europawahlen erfordert, dass EU-Bürger, die in einem Mitgliedstaat wohnen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, gleichberechtigten Zugang haben“. Der Gerichtshof forderte Tschechien und Polen auf, dem Urteil umgehend nachzukommen.

Tschechien wird Urteil eingehend prüfen

Laut dem Sprecher des tschechischen Innenministeriums, Ondřej Krátoška, verteidige Tschechien seine Form des Vereinigungsrechts in politischen Bewegungen und Parteien. Da der Gerichtshof nun jedoch zu der Auffassung gelangt sei, dass dieses System dem europäischen Recht widerspreche, werde Tschechien auf die Kritik der EU-Kommission reagieren. „Das Innenministerium wird sich über das Außenministerium, das für die Tschechische Republik im Gerichtsverfahren Verfahrenshandlungen durchgeführt hat, mit der Gerichtsentscheidung im Detail vertraut machen und die Form möglicher Gesetzesänderungen prüfen, damit die Gerichtsentscheidung getroffen werden kann“, so Krátoška. 

Seit 2012 hatte sich die Europäische Kommission bereits mit der tschechischen Beschränkung auseinandergesetzt. Damals wurde ein offizielles Verfahren wegen Verstoßes gegen EU-Vorschriften eingeleitet. Bis zum jüngsten Urteil hatte Tschechien jedoch nach Angaben der EU-Exekutive darauf bestanden, dass die Gesetze des Landes in Einklang mit den gemeinsamen Regelungen der EU stünden.

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