Bisher war die Abgabe der Stimme nur in einem Wahlbüro möglich. Für im Ausland lebende Tschechen soll in Zukunft auch die Briefwahl möglich sein. Foto: ČTK/Michal Krumphanzl

Präsident Miloš Zeman unterzeichnete am Dienstag ein neues Wahlgesetz, nachdem das Verfassungsgericht Anfang des Jahres dieses teilweise für ungültig erklärt hatte. Kleinere Parteien und Parteikoalitionen werden bei künftigen Wahlen weniger benachteiligt. Eine Briefwahl wird es in Tschechien aber weiterhin nicht geben.

Bisher wurden bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus große Parteien aufgrund einer Kombination aus unterschiedlich großen Wahlkreisen und dem Auszählungsverfahren begünstigt. Künftig muss die Anzahl der Mandate im Abgeordnetenhaus aber proportional stärker den tatsächlich abgegebenen Stimmen entsprechen. Das neue Wahlgesetz, das der Senat letzte Woche verabschiedete, folgt damit einem Urteil des Verfassungsgerichts im Februar, das einer Klage kleinerer Parteien aus dem Jahr 2017 stattgab und das bisherige Wahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärte. Im Oktober steht turnusmäßig die nächste Wahl zum Abgeordnetenhaus an.

Keine Briefwahl

Des Weiteren wurden die Sperrklauseln für Parteien heruntergesetzt, die in Koalitionen gemeinsam bei Wahlen antreten. Für Zwei-Parteien-Koalitionen sank die Hürde von zehn auf sieben Prozent, für Mehr-Parteien-Koalitionen von 15 auf elf Prozent. Parteien, die einzeln antreten, benötigen mindestens fünf Prozent der Stimmen, um Mandate gewinnen zu können. Gewählt wird nach wie vor in 14 Wahlkreisen. Die Einführung der Briefwahl, die vor allem den im Ausland lebenden Tschechen eine Beteiligung an Wahlen erleichtern würde, fand indes keine Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Der Senat trat grundsätzlich für die Einführung der Briefwahl ein, konnte sich aber nicht auf eine bestimmte Umsetzung einigen. Um das neue Wahlgesetz rechtzeitig vor den Wahlen am 8. und 9. Oktober zu verabschieden, hatten die meisten Senatoren anschließend darauf verzichtet, in diesem Punkt noch einen Kompromiss auszuhandeln.

Regierungspartei hätte neun Mandate weniger

Wäre 2017 bereits nach diesem Gesetz gewählt worden, hätte laut einer Berechnung der tschechischen Nachrichtenagentur ČTK die regierende ANO-Partei neun Mandate weniger im Unterhaus, ein Mandat weniger hätten die Bürgerdemokraten (ODS). Mehr Mandate hinzugewonnen hätten die Bürgermeister-Partei STAN (+3), TOP 09 (+2), Piraten (+2). Die rechtsextreme SPD, die Kommunisten (KSČM) sowie die Christdemokraten (KDU-ČSL) hätten jeweils ein Mandat mehr errungen. Auf ein unverändertes Ergebnis wären die Sozialdemokraten (ČSSD) gekommen.

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