Eine beliebte Touristenattraktion darf in Prag nicht mehr angeboten werden. Die Stadt verbietet nächtliche Kneipentouren (oft beworben als „Pub Crawls“), die von Agenturen organisiert werden. Die neue Verordnung gilt ab sofort und insbesondere im Stadtzentrum.
Die Einführung des Verbots soll der nächtlichen Ruhestörung durch lärmende und betrunkene Touristen entgegenwirken sowie die Verschmutzung des öffentlichen Raums mindern. Die Stadträte von Prag 1 (umfasst die Altstadt, Burgviertel sowie Teile der Neustadt) forderten diese Maßnahme, nachdem der Kneipentourismus in der Vergangenheit zu einer starken Belastung des öffentlichen Raums führte und ein erhöhtes Sicherheitsaufkommen erforderte. All dies, so hieß es in der Begründung des Vorschlags, bedeute einen übermäßigen Einsatz kommunaler Dienstleistungen, etwa der Stadtreinigung und der Stadtpolizei, und damit eine Belastung für den Haushalt und die personellen Kapazitäten der Kommune.
Sorge um den Ruf der Stadt
Ein weiterer Grund für die Verordnung sei die Gefährdung für den Ruf der Stadt. Nach Ansicht der Stadtverwaltung leide dieser unter dem beworbenen Umherziehen betrunkener Menschen. „Unangemessener Alkoholkonsum und störendes Verhalten im Zusammenhang mit Kneipentouren können den Eindruck mangelnder Kultur in der Gemeinschaft erwecken, das Sicherheitsgefühl verringern und bestimmte Orte meiden“, hieß es in der Begründung weiter. Die Wahrnehmung der Stadt könne sich aufgrund des Tourismus negativ auf potenzielle Investoren und die Einwohner auswirken. Bereits in der Vergangenheit haben die Stadträte von Prag 1 Maßnahmen ergriffen, um den Ruf der Stadt zu erhalten. So wurde beispielsweise zuletzt im April 2024 über ein Verbot von geschmacklosen Kostümen in Prag 1 diskutiert. Im Jahr zuvor wurde der Vorschlag für ein nächtliches Fahrverbot vorgelegt. Beide Initiativen führten allerdings bislang zu keiner Einigung.
Nachtruhe für Tourismusagenturen
Die Änderungen für den Tourismus in Prag 1 wurden nach Angaben des stellvertretenden Bürgermeisters Zdeněk Hřib (Piraten) mit den städtischen Unternehmen besprochen. Die Verordnung sieht eine Nachtruhe für Aktivitäten von 22.00 bis 06.00 Uhr vor. Die Touristenführer hätten keine Einwände gegen die Verordnung vorgebracht. Von der Novelle betroffen sind sämtliche Botendienstleistungen mit Ausnahme von klassischen Nachtführungen mit Dolmetscher.
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