Wir erklären, was zu beachten ist, um aus Tschechien an der Bundestagswahl im September teilzunehmen. Für Auslandsdeutsche ohne Meldeadresse in der Bundesrepublik wird eine Frist am 5. September besonders wichtig.

Für Wahlberechtigte mit einer Meldeadresse in Deutschland, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, funktioniert die Wahl über die normale Briefwahl. Da diese ganz regulär in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind, muss dort auch der Antrag auf Briefwahl eingehen. Dieser kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung abgeschickt werden, entweder per Brief oder E-Mail. In einigen Gemeinden kann der Antrag auch online ausgefüllt werden. Am besten ist es, die Briefwahl so früh wie möglich zu beantragen.

Die einzigen wesentlichen Unterschiede bei der Briefwahl aus dem Ausland liegen bei dem Porto und dem Verschickungsdatum. Das Porto wird nur im Inland übernommen. Wer also aus einem anderen Land wählen will, muss die passende Briefmarke an dem Couvert anbringen. Da der Wahlschein am Wahlsonntag, den 26. September 2021, um 18 Uhr seine Anschrift erreicht haben muss, sollte dieser früh genug verschickt werden.

Ohne Meldeadresse in Deutschland muss man jetzt aktiv werden

Wahlberechtigte ohne Meldeadresse in Deutschland müssen allerdings eine weitere wichtige Besonderheit beachten, um wählen zu können. Diese müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellten. Der Antrag ist auf der Webseite des Bundeswahlleiters zu finden. Dieser muss dann unterschrieben an die zuständige Gemeinde geschickt werden. Hier kann die Suche etwas komplizierter werden. Für Menschen, die bereits in der BRD gewohnt haben, ist die Gemeinde zuständig, bei der sie zuletzt gemeldet waren.

Wer allerdings noch nie über drei Monate in Deutschland gemeldet war, kann sein zuständiges Amt auch relativ leicht ermitteln. Hier ist die Gemeinde zuständig, zu der die engste Beziehung besteht. Diese kann der Ort des Arbeitsplatzes sein, falls man Pendler ist. Für Ortskräfte der Auslandsvertretung ist das Auswärtige Amt, also das Bezirksamt Mitte von Berlin (Wahlkreis 75), zuständig. Gibt es so eine direkte Beziehung nicht, kann auch jener Ort zuständig sein, an dem die Vorfahren in gerader Linie zuletzt gemeldet waren. Wer sehr weit in die Familiengeschichte zurückblicken muss, sollte allerdings darauf achten, dass der Ort auch im heutigen Staatsgebiet der BRD liegt.

Am 5. September endet für die Wähler ohne deutsche Meldeadresse eine wichtige Frist. Nur bis zu diesem Tag können die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dies kann nicht per E-Mail oder Fax erfolgen, da die Gemeinde das Original benötigt. Wer also seinen Antrag noch nicht abgeschickt hat, sollte dies in den nächsten Tagen erledigen. Anschließend kann dort auch die Briefwahl beantragt werden.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 26. September, statt.

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