Zum Jahreswechsel hat das Abgeordnetenhaus einer Verschiebung der Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen um zwei Jahre zugestimmt. Die Regierungskoalition schlug den Aufschub vor, um den Behörden mehr Vorbereitungszeit zu verschaffen.
Ursprünglich sollte der geplante Citizen’s Right to Digital Services Act 2020 im Februar dieses Jahres in Kraft treten. Tschechiens Premierminister Petr Fiala (ODS) erklärte die Verschiebung als notwendig, da einige Ministerien keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hätten, um ihre Dienste zu digitalisieren. Das bedeute jedoch keine zwei Jahre Pause. Im Gegenteil soll die Entscheidung den Behörden Raum für intensive Arbeit geben, damit im Jahr 2027 die Dienstleistungen gesetzeskonform verfügbar sind.
Opposition erhebt Einspruch
Die Verschiebung um zwei Jahre bis voraussichtlich 2027 wird von der Opposition kritisiert. Nach Aussage einiger Abgeordneter, insbesondere aus der ANO-Bewegung, sei die Verschiebung ein Ausdruck der Unfähigkeit der Regierung, bereits beschlossene Projekte rechtzeitig abzuschließen. Die ANO und SPD erwägen nun, beim Verfassungsgericht Klage einzureichen, sofern der Senat den Antrag der Regierungskoalition akzeptiert.
Auch der technische Direktor des tschechischen Softwareentwicklers OR-CZ, Jan Kelč, bezeichnete die angekündigte Verschiebung als Enttäuschung für jene, die eine Modernisierung der Staatsverwaltung erwartet hatten. „Die Verzögerung kann weitere Komplikationen für Bürger und Unternehmen bedeuten, die effiziente und digitale staatliche Dienstleistungen benötigen. Eine solche Entscheidung kann auch die Wettbewerbsfähigkeit der Tschechischen Republik im Kontext der Digitalisierung in der EU schwächen, wo sich die meisten Staaten in Richtung einer schnelleren Digitalisierung bewegen.“
Staat noch nicht bereit für Digitalisierung
Die Durchsetzung des Citizen’s Right to Digital Services Act 2020 ist jedoch weiterhin mit Herausforderungen verbunden. So stimmte das Abgeordnetenhaus beispielsweise zuletzt einem Vorschlag des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Ivan Adamec (ODS), zu, der in das Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft eingreift. Demnach soll der Bau von Antennenmasten zur Ausbreitung mobiler Signale und dafür benötigte Bauwerke, vor allem in Landschaftsschutzgebieten, entgegen der aktuellen Auflagen erleichtert werden. Das Umweltministerium erhob Einwände. Wie der stellvertretende Premierminister Marian Jurečka (KDU-ČSL) erklärte, sei der Aufschub der Digitalisierung notwendig, da sich der Staat andernfalls dem Risiko von Klagen aussetzen würde.