Das Fürstentum Liechtenstein streitet seit drei Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um das Eigentum, dass der Adelsfamilie nach dem Weltkrieg enteignet wurde. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und Präsident Petr Pavel wollen sich nun außergerichtlich einigen.
Die Tschechoslowakei beschlagnahmte nach 1945 entschädigungslos den Besitz von 39 Liechtensteinern mit einem geschätzten Wert von 375 Millionen Euro. Mit 318 Millionen Euro wurde dem Fürsten damit der größte Teil enteignet. „Das Vermögen der liechtensteinischen Staatsbürger ist 1945 in der damaligen Tschechoslowakei mit den Beneš-Dekreten unter dem Vorwand beschlagnahmt worden, Liechtensteiner seien Deutsche“, erklärte Erbprinz Alois von Liechtenstein Ende 2019 gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Liechtenstein sah sich in seinen Grundrechten verletzt und begann einen Rechtsstreit. Der tschechische Präsident Petr Pavel traf sich in New York am Rande der UN-Generalversammlung mit dem Liechtensteiner Monarchen zu einem Gespräch unter vier Augen. Liechtenstein wolle im Streit um das enteignete Eigentum der Herrscherfamilie in der Tschechischen Republik auch eine außergerichtliche Lösung anstreben, heißt es aus der Presseabteilung der Prager Burg.
Zudem wollen beide Staaten die gemeinsamen Beziehungen unabhängig von dem Rechtsstreit weiter ausbauen. „Die Partner sind sich in der Frage der russischen Aggression in der Ukraine einig“, heißt es weiter.