Der „Fall Storchennest“ um den ehemaligen Premierminister und Multimilliardär Andrej Babiš (ANO) und seine ehemalige Beraterin bekommt eine neue Wendung. Das Oberste Prager Gericht hat am Donnerstag in einer nichtöffentlichen Verhandlung den Freispruch vom Januar aufgehoben. Damit wird der Fall neu verhandelt. Babiš steht im Verdacht, EU-Subventionen in Höhe von 50 Millionen Kronen (ca. 2 Millionen Euro) erschlichen zu haben.

„Die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts wird aufgehoben und der Fall wird zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen“, heißt es in der Gerichtsdatenbank. Damit muss das Prager Stadtgericht erneut über den sogenannten „Fall Storchennest“ um Ex-Premier Andrej Babiš und seine ehemalige Beraterin Jana Nagyová verhandeln.

Das Oberste Gericht in Prag entschied am Donnerstag in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Berufung, die der Staatsanwalt Jaroslav Šaroch gegen den Freispruch im Januar eingelegt hatte. Die Gerichtssprecherin Kateřina Kolářová erklärte gegenüber Medien, dass das Ergebnis nicht offiziell bekannt geben werde, bevor man die Entscheidung dem Staatsanwalt und den Verteidigern zugestellt habe. Mit einer schriftlichen Entscheidung zu dem Urteil sei nicht vor einem Monat zu rechnen.

Gericht hatte Babiš in einem ersten Urteil freigesprochen

Das Gericht hatte Ex-Premier Babiš und seine ehemalige Beraterin Jana Nagyová im Januar dieses Jahres freigesprochen. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil konnte nicht bewiesen werden, dass Babiš und Nagyová den Betrieb „Čapí hnízdo“ (dt. Storchennest) absichtlich von der Agrofert-Holding abgetrennt hatten, um Subventionen zu beantragen. Nach Ansicht des Gerichts seien vielmehr familiäre Beziehungen der Grund für die Ausgliederung des Unternehmens gewesen. Außerdem, so Richter Jan Šott, hätten Agrofert aus dem Treuhandfonds von Babiš und der Betrieb Storchennest nicht auf demselben relevanten Markt miteinander konkurriert. Dieses erste Urteil war von besonderer Brisanz, da Babiš Anfang des Jahres bei den tschechischen Präsidentschaftswahlen angetreten war.

Staatsanwalt Šaroch war mit dieser Schlussfolgerung nicht einverstanden. In seiner Berufung beantragte er, das Urteil aufzuheben und den Fall an das Prager Stadtgericht zurückzuverweisen, was nun geschehen ist.

Die Polizei ermittelt seit 2015 in dem Fall, während Babiš und Nagyová seit 2017 strafrechtlich verfolgt werden. Das Prager Stadtgericht verhandelte den Fall seit September 2022.

Quelle: ČT24

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