Ab Sonntag um 0.00 Uhr gilt Tschechien aus deutscher Sicht wieder als „normales“ Risikogebiet. Das bringt Erleichterungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit sich. Viele Beschränkungen bleiben jedoch bestehen.

Aufgrund der deutlich sinkenden Corona-Zahlen gilt Tschechien ab Sonntag, den 2. Mai, nicht mehr als Hochinzidenzgebiet, sondern wieder als „normales“ Risikogebiet. Diese Einstufung nimmt das Robert-Koch-Institut bei 7-Tage-Inzidenzen zwischen 50 und 200 vor, am Freitag lag die Inzidenz in Tschechien bei 143. Durch die Rückstufung kommt es zu weiteren Erleichterungen im deutsch-tschechischen Grenzverkehr. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen (bis einschließlich 11. Mai) vor der Einreise nach Deutschland in Tschechien aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen (zuvor musste der Test in jedem Fall bereits vor der Abreise erfolgen). Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen.

Eine zehntägige Quarantänepflicht besteht weiterhin auch bei der Einreise aus einem Risikogebiet, in der Regel ist aber eine Freitestung nach fünf Tagen möglich. Genaueres regeln die Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer. Außerdem muss die Einreise nach Deutschland nach wie vor vorab angemeldet werden. Es bestehen allerdings in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Quarantänepflicht, wie zum Beispiel für Grenzpendler oder (in Bayern) für Personen, die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind.

Kein kleiner Grenzverkehr

Bislang ist nicht vorgesehen, den kleinen Grenzverkehr mit Kurzaufenthalten bis zu 24 oder 48 Stunden ohne Test- oder Quarantänepflicht wiedereinzuführen. Deutschland gilt aus tschechischer Sicht weiter als Hochrisikogebiet, eine Einreise aus Deutschland ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, für Reisende besteht eine Test- und Quarantänepflicht.

[In einer vorigen Version des Textes hieß es, dass bei der Einreise aus einem Risikogebiet in der Regel keine Quarantänepflicht mehr besteht, das war nicht korrekt. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.]

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