Deutsche Staatsbürger, die ihr Auto am Prager Flughafen geparkt haben, können ihr Fahrzeug noch bis Freitag abholen.
Durch die Corona-Pandemie wurden weltweit viele Flüge gestrichen, einige Länder führten strikte Einreisebeschränkungen ein. Wer sein Auto am Prager Flughafen geparkt hat, aber aufgrund der Corona-Pandemie auf anderen Wegen als ursprünglich geplant zurück nach Deutschland gekommen ist, kann sein Fahrzeug noch bis Freitag abholen. Das tschechische Innenministerium erteilte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, wie der Pressedienst der Sächsischen Staatskanzlei mitteilte. Danach ist es noch bis Freitag, den 27. März, erlaubt, mit maximal einer Begleitperson über die Grenze und auf direktem Weg zum Prager Flughafen zu fahren. Benötigt werden eine eidesstattliche Erklärung über die Durchreise durch die Tschechische Republik zum Zweck der Abholung des Fahrzeugs (ein Muster finden Sie hier) sowie der Parkschein oder das ursprüngliche Flugticket mit Abflug in Prag. Der Aufenthalt in der Tschechischen Republik sollte so kurz wie möglich gestaltet werden, ein Zwischenhalt ist nur in dringenden Fällen erlaubt. Außerdem muss glaubhaft gemacht werden, der Besitzer des Fahrzeugs zu sein, etwa durch die Fahrzeugpapiere.
Seit Ausrufung der landesweiten Quarantäne am 16. März hält Tschechien seine Grenzen für ausländische Staatsbürger geschlossen. Auch Pendeln über die Grenze ist nicht mehr möglich.