Die Tschechische Republik wird die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nicht weiter vorantreiben. Im Rahmen einer Resolution hob das Kabinett von Premierminister Andrej Babiš mehrere Beschlüsse der Vorgängerregierung auf.

Im Rahmen der Regierungssitzung am Montag, den 15. Juni, verabschiedete das Kabinett von Premierminister Andrej Babiš (ANO) eine Resolution, welche Dutzende Beschlüsse der Vorgängerregierung aufhebt. Dazu gehört auch die Rücknahme eines Beschlusses, der die Ratifizierung  der sogenannten Istanbul-Konvention weiter vorantreiben sollte. 

Eine teilweise Ablehnung

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Maßnahmen gegen sexuelle und häusliche Gewalt zu ergreifen, das Strafrecht entsprechend anzupassen und die Prävention auszubauen.  Dabei sollen auch Männer und Jungen einbezogen werden. 

Bereits 2016 unterzeichnete die Tschechische Republik die Istanbul-Konvention. Um jedoch rechtlich bindend zu werden, wäre eine Ratifizierung des Abkommens durch das tschechische Parlament notwendig gewesen. Nach jahrelangen Debatten lehnte der tschechische Senat, das Oberhaus des Parlaments, Anfang 2024 die Ratifizierung ab. Das Kabinett Babiš nahm nun den Empfehlungsbeschluss der Vorgängerregierung von Petr Fiala (ODS) zurück. Damit dürfte sich in dieser Legislaturperiode keine staatliche Institution mehr mit einer möglichen Annahme des internationalen Pakts befassen. 

Da die Europäische Union dem Abkommen bereits 2023 zugestimmt hat, gelten einzelne Bestimmungen  dennoch auch in Tschechien. So muss beispielsweise geschlechterspezifische Gewalt als Fluchtgrund anerkannt werden, sollten Frauen in ihrem Heimatland Genitalverstümmelung oder eine Zwangsheirat drohen. In Bereichen, in denen die EU keine Gesetzgebungskompetenz hat, z. B. bei der Bereitstellung von Schulmaterialien oder der Verteilung von Geldern für Frauenhäuser, gelten jedoch weiterhin nationale Regelungen.

„Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung“

Kritiker der Konvention halten das Übereinkommen für überflüssig. Sie verweisen darauf, dass die Tschechische Republik bereits Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt beschlossen habe, darunter eine Reform des Vergewaltigungsbegriffs nach dem  Zustimmungsprinzip. Zudem enthalte die Konvention Elemente einer sogenannten „Gender-Ideologie“. Die Menschenrechtsbeauftragte der Vorgängerregierung, Klára Šimáčková Laurenčíková, betrachtet die Entscheidung als einen „sehr negativen Schritt“, wie sie gegenüber iROZHLAS.cz erklärte: „Es ist ein Signal dafür, dass der Schutz der Bevölkerung vor Gewalt für die Regierung keine Priorität hat. Dies ist alarmierend in einer Zeit, in der Gewalt in Partnerschaften, Gewalt in Familien, gegen ältere Menschen und Gewalt aus Vorurteilen zunimmt.“

Vor einem Monat hatte die Regierung Babiš beschlossen, die Zuständigkeit für die Menschenrechtsagenda vom Regierungsamt auf die einzelnen Ministerien zu übertragen.  Das Thema Gleichstellung wurde zunächst dem Arbeitsministerium und schließlich dem Justizministerium übertragen. Fünfzig Experten des Regierungsrats für Geschlechtergleichstellung und verschiedener Fachausschüsse kündigten daraufhin ihren Rücktritt an. Ihrer Ansicht nach verliere die Gleichstellungspolitik an Bedeutung und Tschechien  entferne sich von der Förderung der Chancengleichheit. 

Weitere Ausgabenkürzungen

Die Resolution betrifft auch andere Vorhaben der Vorgängerregierung. So strich das Kabinett einen staatlichen Zuschuss von 221 Millionen Kronen (ca. 9 Millionen Euro) für den Neubau des Gemeindeamtes in Tschernositz (Černošice) bei Prag. Die Entscheidung sorgt auch deshalb für Diskussionen, weil die dortige Stadtverwaltung während Babišs erster Amtszeit dessen mutmaßlichen Interessenkonflikt wegen seiner Medienbeteiligungen untersucht hatte. Zudem stoppte die Regierung unteranderem einen Aktionsplan zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Nutzung von Abwärme. 

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