Das Symbol des Antarktis-Vertrags - Illustration: Wikimedia/Alakasam./CC BY-SA 3.0

Seit 60 Jahren ist vertraglich geklärt, wer Anrechte auf welche Teile der Antarktis hat. Regelmäßig treffen sich die Unterzeichnerländer des Antarktis-Vertrags, um sich auszutauschen und den Vertrag der aktuellen Lage anzupassen. Dieses Jahr findet das Treffen zum ersten Mal in Prag statt.

 

Dauerhaft leben keine Menschen auf dem südlichsten aller Kontinente, der Antarktis. Welcher Nation gehört sie also? Im Laufe des 20. Jahrhunderts erhoben verschiedene Nationen Ansprüche auf die Gebiete um den Südpol. Dazu zählten unter anderem Großbritannien, Norwegen und die USA. Eine Lösung gab der Antarktis-Vertrag von 1959. Zwölf Länder unterschrieben die am 23. Juni 1961 in Kraft getretene Vereinbarung. In den folgenden Jahrzehnten traten weitere Länder, darunter auch Tschechien, dem Vertrag bei. Inzwischen sind es 29 beratende und 25 nicht-beratende Nationen. In diesem Jahr beherbergt Prag die 42. gemeinsame Konferenz vom 1. bis 11. Juli.

Der Vertrag sieht vor, dass die Antarktis nur für friedliche Zwecke genutzt werden darf, militärische Aktionen jeglicher Art sind also verboten. Ein intensiver Austausch zwischen den Nationen findet über Forschungsprojekte statt. Laut Vertrag sollen insbesondere Ergebnisse dieser Projekte untereinander geteilt werden. Diese friedliche internationale Zusammenarbeit ist nach dem Zweiten Weltkrieg die erste ihrer Art gewesen. Nach 1959 folgten noch weitere Verträge zur Antarktis, deren Fokus auf der Arterhaltung von Tieren und Pflanzen und liegt.

Uneinigkeit herrscht zwischen den Ländern vor allem über den Umgang mit mineralischen Ressourcen. 1998 wurde ein generelles Verbot zur Ausbeutung dieser Ressourcen ausgesprochen. Im Zuge dessen wurde die Antarktis zu einem „Naturschutzgebiet, gewidmet dem Frieden und der Wissenschaft“ ernannt.

Auch territoriale Ansprüche waren in der Vergangenheit ein Streitpunkt. Seit es ihn gibt und so lange der Vertrag läuft, im Augenblick ist es noch bis 2048, werden aber keine einzelnen Gebietsansprüche durchgesetzt. So kann auch Tschechien eine eigene Antarktisstation betreiben und seine Wissenschaftler mit der argentinischen Marine auf einer argentinischen Basis in der Nähe absetzen lassen, bevor es zum eigentlichen Forschungsstützpunkt geht.

Die Konferenz besteht aus zwei Teilen. Den „Antarctic Treaty Consultative Meetings“ (dt: Antarktis-Vertrag Beratungstreffen) und dem „Committee for Environmental Protection“ (dt: Komitee für Umweltschutz). Letzteres wurde im Zuge der neuen Beschlüsse von 1998 gegründet. Beide Konferenzen tagen parallel zueinander und beraten abschließend gemeinsam zu Vertragsänderungen.


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