Nach dem Scheitern eines Vorstoßes für ein Alkoholverbot im tschechischen Abgeordnetenhaus verteidigen Befürworter und Gegner ihre Positionen. Während STAN strengere Regeln fordert, hält die ODS den Vorschlag für unnötig und kaum durchsetzbar.

Ein Gesetzesentwurf, der Abgeordneten verbieten soll, während Verhandlungen Alkohol zu konsumieren oder alkoholisiert im Abgeordnetenhaus zu erscheinen, fand bei der Abstimmung Anfang Juli keine Mehrheit. Der STAN-Abgeordnete Jan Papajanovský begründete den Vorstoß seiner Partei gegenüber dem Tschechischen Rundfunk mit dem Anspruch, dass für Parlamentarier dieselben Regeln gelten sollten wie für andere Beschäftigte. Alkoholkonsum könne zu respektlosem Verhalten beitragen, zudem müsse das Parlament gegenüber der Öffentlichkeit mit gutem Beispiel vorangehen. Der Gesetzentwurf sah deshalb ein Verbot von Alkohol und Drogen während der Sitzungen vor. Verstöße sollten durch den Mandats- und Immunitätsausschuss geahndet werden. 

Der ODS-Abgeordnete Štěpán Slovák lehnte den Vorschlag hingegen als nicht praktikabel ab. Ein Alkoholverbot lasse sich ohne verpflichtende Kontrollen kaum durchsetzen und vermittle in der Öffentlichkeit den Eindruck, die Abgeordneten seien „eine Horde Betrunkener, die gemeinsam Alkohol tranken und dann abstimmten“. Zudem seien Parlamentarier keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgesetzbuchs. Aus seiner Sicht sollten die Fraktionen selbst dafür sorgen, dass alkoholisierte Abgeordnete nicht an Sitzungen teilnehmen. Papajanovský kündigte an, trotz der Ablehnung weiter nach Möglichkeiten zu suchen, den Alkoholkonsum im Parlament einzuschränken.

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