Die tschechische Regierung hat am Montag die Abschaffung der Rundfunkgebühren und die künftige Finanzierung des Tschechischen Fernsehens (ČT) sowie des Tschechischen Rundfunks (ČRo) aus dem Staatshaushalt beschlossen. Gleichzeitig sollen die Budgets beider Medienhäuser gegenüber dem laufenden Jahr um rund 15 Prozent sinken.

Nach dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf soll ČT im kommenden Jahr 5,74 Milliarden Kronen (ca. 238 Millionen Euro) und ČRo 2,07 Milliarden Kronen (ca. 86 Millionen Euro) aus dem Staatshaushalt erhalten. Zusammen entspricht dies 1,4 Milliarden Kronen (ca. 58 Millionen Euro) weniger als der geplanten Gebühreneinnahme für dieses Jahr. Premierminister Andrej Babiš (ANO) und Kulturminister Oto Klempíř (Motoristen) begründeten den Schritt mit dem Ziel, die Effizienz der öffentlich-rechtlichen Medien zu erhöhen. Nach Ansicht der Regierung entfällt zudem der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Gebühren, wodurch beide Medienunternehmen mit großen Einsparungen rechnen können.

Die Entscheidung stößt jedoch auf scharfe Kritik, sowohl aus der Bevölkerung als auch von Seiten der betroffenen Sender. Die Generaldirektoren Hynek Chudárek (ČT) und René Zavoral (ČRo) warnten vor erheblichen Einschnitten im Programmangebot sowie Stellenabbau. Nach ersten Schätzungen könnten insgesamt 450 bis 700 Arbeitsplätze wegfallen. Betroffen wären unter anderem die Auslandsberichterstattung, Regionalprogramme, Kultur- und Sportangebote sowie Investitionsprojekte. Beide Medienhäuser sehen zudem ihre finanzielle Planungssicherheit gefährdet. Die Gewerkschaften bereiten bereits einen Warnstreik vor. 

Auch die Opposition schlägt Alarm. Vertreter von STAN, ODS, TOP 09, KDU-ČSL und den Piraten sehen die Medienfreiheit gefährdet und werfen der Regierung vor, die öffentlich-rechtlichen Medien finanziell zu schwächen. Mehrere Politiker kündigten an, den Gesetzentwurf parlamentarisch und gegebenenfalls auch juristisch prüfen zu lassen. Medienexperten und die tschechische Journalistenvereinigung warnen darüber hinaus, dass die geplanten Änderungen den Vorgaben des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) an eine stabile und unabhängige Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien widersprechen könnte.

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