Für Importgüter müssen Unternehmen im Oktober erstmals die tatsächlich entstandenen Emissionen angeben. Das geht aus der CBAM-Verordnung der Europäischen Union hervor, die im Oktober 2023 eingeführt wurde. Die Regulierungen für Unternehmen sollen zum Erreichen der Klimaziele beitragen.

Bereits seit einem Jahr gilt der von der Europäischen Union (EU) verabschiedete Kohlenstofftarif (CBAM). Die Verordnung soll dazu beitragen, die Preise für Kohlenstoffemissionen zwischen inländischen und importierten Produkten auszugleichen. Bislang konnten Unternehmen in vereinfachter Form und einmal im Quartal über die geschätzten Emissionen von Importgütern berichten. Mit der Änderung im Kohlenstofftarif erhöhen sich nun die Ausgaben für Unternehmen. Allerdings sei noch nicht klar, wohin die Einnahmen fließen und ob das Kohlenstofftarifsystem die Klimamesslatte für alle höher legt. Das gab Tomáš Jungwirth Březovský, Analyst beim Verein für internationale Angelegenheiten, zu bedenken. 

Kohlenstofftarif besteuert Importe aus Drittländern

Der CBAM-Verordnung gemäß erhebt die EU einen CO2-Preis auf die Einfuhr bestimmter Produkte, die nicht in der EU hergestellt wurden. Dazu gehören Rohstoffe wie auch Produkte, deren Herstellung mit erhöhten Treibhausgasemissionen verbunden sind. Bislang gilt dies insbesondere für Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Düngemittel, Zement und Elektrizität aus Drittländern. Zukünftig soll die Liste aber noch erweitert werden. Mit dem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emmissionen gesenkt werden. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Oktober 2023 konnten Unternehmen normierte Werte an die Zollverwaltung übermitteln. Der Kohlenstofftarif befindet sich jetzt in einer neuen Übergangsphase, womit im Oktober 2024 erstmals die tatsächlichen Werte der Emissionen, rückwirkend auch für August und September, angegeben werden mussten.

das könnte sie auch interessieren

Regulierung erfolgt in mehreren Phasen

Die CBAM-Verordnung wird schrittweise eingeführt und verfolgt das Ziel, die aktuellen CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Aktuell gilt nur eine Meldepflicht der Import-Emissionen für betroffene Unternehmen. Erst ab Januar 2026 folgt die Implementierungsphase, in der Unternehmen einen finanziellen Ausgleich durch die Abgabe der CO2-Steuer schaffen sollen. Die erste Phase, die zum 31. Dezember 2025 endet, dient der Vorbereitung von Herstellern, Importeuren und dem Zoll auf das neue System. In dieser Übergangsphase müssen Unternehmen ihre direkten und indirekten Emissionen dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht an die Zollbehörde übermitteln.

Kritiker weisen auf die langfristige Gefahr einer Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit für europäische Unternehmen auf dem Weltmarkt hin. So auch der Industrie- und Transportverband der Tschechischen Republik: „CBAM befasst sich zwar mit dem Thema Importe in die EU, schützt europäische Unternehmen aber nicht beim Export in ausländische Märkte“, hieß es in der Stellungnahme des Verbandes vom August. Auch Lenka Janáková von der Handelskammer der Tschechischen Republik betonte, dass noch nicht abzusehen sei, wie problematisch das neue System für Unternehmen sein wird. „Bisher verwendeten Importeure häufig Emissionsschätzungen, die unter den tatsächlichen Werten liegen konnten. Jetzt müssen sie reale Daten dokumentieren, was hauptsächlich eine Frage der Kontrolle sein wird.“

Werden Sie noch heute LandesECHO-Leser.

Mit einem Abo des LandesECHO sind Sie immer auf dem Laufenden, was sich in den deutsch-tschechischen Beziehungen tut - in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur. Sie unterstützen eine unabhängige, nichtkommerzielle und meinungsfreudige Zeitschrift. Außerdem erfahren Sie mehr über die deutsche Minderheit, ihre Geschichte und ihr Leben in der Tschechischen Republik. Für weitere Informationen klicken Sie hier.