Christian König von Mehr Demokratie e.V. und Prof. Oliver Junk, Verwaltungsjurist und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland. Foto: Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland
Christian König von Mehr Demokratie e.V. und Prof. Oliver Junk, Verwaltungsjurist und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland. Foto: Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland

Rund 900 Einsprüche sind nach der Bundestagswahl 2025 beim Bundestag eingegangen – viele davon von Auslandsdeutschen. Sie kritisieren bürokratische Hürden und fordern eine grundlegende Reform des Wahlrechts.

Zum Ende der Einspruchsfrist am gestrigen Mittwoch haben etwa 900 Bürgerinnen und Bürger beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Bundestagswahl eingelegt. Ein bedeutender Teil der Eingaben stammt von Auslandsdeutschen. Die Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland und der Verein Mehr Demokratie e.V. hatten die gemeinsame Kampagne angestoßen und setzen sich für eine Vereinfachung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland ein.

Hohe Hürden für Auslandsdeutsche bei Bundestagswahl

Während in Deutschland lebende Staatsbürger automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden, müssen sich Auslandsdeutsche vor jeder Wahl erneut registrieren. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie entweder in den letzten 25 Jahren mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben oder „persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut“ sind – eine Anforderung, die in der Praxis häufig schwer zu belegen ist und regelmäßig zu Ablehnungen führt.

Kritik gibt es auch an der ausschließlich möglichen Briefwahl: Lange Postlaufzeiten und enge Fristen sorgen immer wieder dafür, dass Wahlunterlagen verspätet eintreffen. „Viele Wahlbriefe kamen nicht rechtzeitig in Deutschland an – wegen der engen Fristen“, erklärt Alexander Trennheuser, Bundesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V.

Bei der Bundestagswahl 2021 hatten lediglich rund 130.000 der geschätzt 3,5 Millionen wahlberechtigten Auslandsdeutschen erfolgreich Wahlunterlagen beantragt. Trennheuser betont: „Das Procedere ist einfach zu komplex, zu analog und zu bürokratisch. Das schreckt Auslandsdeutsche ab. So, wie es ist, kann es nicht bleiben.“

Entscheidung des Bundestags steht noch aus

Ob die Wahleinsprüche Erfolg haben, entscheidet nun der Bundestag. Wird der kollektive Einspruch abgelehnt, kündigt die Stiftung Verbundenheit bereits den nächsten Schritt an. „In diesem Fall werden wir eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen“, so Prof. Oliver Junk, Verwaltungsjurist und Vorstandsvorsitzender der Stiftung.

Die Stiftung fordert eine grundlegende Reform: Darunter fallen unter anderem E-Voting, die Einrichtung von Auslandswahlkreisen sowie die Möglichkeit zur Stimmabgabe in deutschen Auslandsvertretungen.

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