Die tschechische Regierung hat sich auf ein neues Verteidigungsgesetz geeinigt. Damit will sie den NATO-Verpflichtungen nachkommen, zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts für Verteidigung auszugeben.

Tschechien will seine Verpflichtung gegenüber der NATO nun nachkommen und zwei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung stecken. Ziel ist es, damit bessere Voraussetzungen für die Modernisierung der Armee zu schaffen und die Verteidigungsbereitschaft zu erhöhen. Mit diesen Gesetzesentwürfen reagiere man unter anderem auf den Krieg in der Ukraine, erklärte Premier Fiala (ODS). Die Regierungskoalition hatte sich in ihrem Programm darauf geeinigt, das von der NATO vorgegebene Zwei-Prozent-Ziel bis 2025 zu erreichen. „Dabei handelt es sich um die Erfüllung unserer Programmerklärung, und wir wollen, dass diese Verpflichtung in der Gesetzgebung verankert wird“, so Regierungschef Fiala am Mittwoch.

Mit dem nächsten Haushalt werden damit die Gelder des Verteidigungsministeriums um 21,5 Milliarden Kronen (ca. 900 Mio. Euro) steigen und die bisher vorgesehenen 130 Milliarden (ca. 5,4 Mrd. Euro) ergänzen. Damit handelt es sich um einen der wenigen Bereiche, welchen die Regierung mit mehr Mitteln ausstattet. Fiala hatte in seiner Neujahrsansprache angekündigt, die Staatsausgaben um 70 Milliarden Kronen (ca. 2,9 Mrd. Euro) zu kürzen. Kritiker fürchten nun einen Abbau der Ausgaben im sozialen Bereich.

Zudem wurden mehrere Normen zur Mobilisierung im Krisenfall angepasst. Das Verteidigungsministerium soll nun auch ohne eine direkte Bedrohung die Möglichkeit bekommen, auf bestimmte Datenbanken der öffentlichen Verwaltung zuzugreifen und Daten über mögliche Wehrpflichtige zu sammeln. Es soll nun zudem auch möglich sein, eine freiwillige Einberufung zu beantragen, also die Ableistung des Wehrdienstes auch ohne Kriegs- oder Bedrohungszustand. Diese Reserve könnte im Notfall einberufen werden. Die neuen gesetzlichen Richtlinien sollen ab 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Zum 1. Januar 2005 wurde der allgemeine Wehrdienst in Tschechien abgeschafft. Seitdem ist die Tschechische Armee (Armáda České republiky) eine reine Berufsarmee. Prinzipiell ist aber jeder tschechische Staatsbürger, Männer und Frauen, zwischen 18 und 60 Jahren bei Staatsgefahr oder Krieg wehrpflichtig.

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