Im Juli 1989 wird der Deutsche Thomas Bartsch durch tschechoslowakische Grenzbeamte schwer verletzt. Das tschechische Verfassungsgericht spricht ihm nun eine Entschädigung zu. Der Entscheidung ging ein langer Prozess voraus.

Mehr als drei Jahrzehnte nach seiner Verletzung durch tschechoslowakische Grenzbeamte erhält der Deutsche Thomas Bartsch eine deutlich höhere Entschädigung. Das tschechische Verfassungsgericht (ÚS) bestätigte die Zahlung von 85.500 Kronen (etwa 3.500 Euro) für die Schussverletzung, die Bartsch im Juli 1989 beim Versuch zugefügt wurde, als DDR-Bürger über die Tschechoslowakei in den Westen zu fliehen. An der Grenze wurde der damals 23-Jährige von tschechoslowakischen Soldaten angeschossen und schwer am Knie verletzt. Nach seiner Festnahme wurde er ins Krankenhaus gebracht und anschließend den ostdeutschen Sicherheitsbehörden übergeben. Er überlebte, trägt die Folgen aber bis heute. Die Verletzung führte zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.

Gericht revidiert früheres Urteil

Ursprünglich hatte das Bezirksgericht Prag 2 Bartsch nur 5550 Kronen (etwa 220 Euro) zugesprochen, eine Summe, die auf einer alten Verordnung über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten basierte. Diese Bewertung kritisierte das Verfassungsgericht bereits 2023 als unsensibel. Richter Vojtěch Šimíček erklärte damals, dass der Fall anhand der außergewöhnlichen Umständen neu beurteilt werden müsse. Auch der Anwalt des Betroffenen, Lubomír Müller, bezeichnete die ursprüngliche Entschädigung angesichts der bleibenden Behinderung Bartschs als Hohn. Nach der Rückverweisung durch das Verfassungsgericht entschied das Bezirksgericht erneut und erhöhte die Summe um weitere 79.950 Kronen. Die Entscheidung bestätigte das Verfassungsgericht nun Anfang Oktober. „Das Verfassungsgericht hält den zugesprochenen Betrag nun für angemessen“, heißt es im Urteil des Berichterstatters Pavel Šámal.

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