Die Tschechische Republik sieht sich laut Angaben der Polizei zunehmend mit feindseligen Operationen konfrontiert, die darauf abzielen, die Funktionsweise des Staates zu stören. Besonders aus Russland häufen sich Cyberangriffe und Desinformationskampagnen.
Auf der Konferenz „Russische Aggression gegen Europa: Nach drei Jahren ukrainischer Verteidigung der Freiheit” sprach der stellvertretende Polizeipräsident Jiří Nový vor dem Senat über die derzeit wachsende Bedrohung für die tschechische Bevölkerung. Die offensiven Operationen Russlands zielten darauf ab, die Funktionsfähigkeit des gesamten Staates zu untergraben. „Aus meiner Sicht befinden wir uns im Krieg“, so der stellvertretende Direktor des Nationalen Zentrums gegen Terrorismus, Extremismus und Cyberkriminalität.
Weitere Sabotageakte befürchtet
Tschechien sei gleichermaßen von Cyberangriffen wie von physischen Gewalttaten betroffen. Nový berichtete zudem über gezielt verbreitete Desinformationen, die das Vertrauen in den tschechischen Staat schwächen und die Bereitschaft zur Unterstützung der Ukraine senken sollen.
Der Brandanschlag in Prag im Juni 2024, der als möglicher russischer Terroranschlag eingestuft wurde, ereignete sich zeitgleich mit weiteren Anschlägen in anderen europäischen Ländern. Westliche Geheimdienste warnen nun vor einer neuen Angriffswelle. Es sei von Sabotageakten mit Sprengsätzen die Rede, die auf sensible Technologien und Standorte abzielen könnten. Laut Nový sei das Ziel dieser Angriffe, Angst in der Bevölkerung zu schüren und die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats weiter zu schwächen.
Prüfung der Landesverteidigung gefordert
Ein weiteres Hindernis für die Polizeiarbeit seien laut Nový einige politische Kräfte im Land, die russische Ansichten öffentlich fördern und sogar paramilitärische Milizen gründen würden. Es müsse nun die Effektivität der Landesverteidigung im Verhältnis zur Bedrohung durch Anschläge geprüft werden. Tschechien brauche neue Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, um sich verstärkt der inneren Sicherheit widmen zu können. Der gesetzliche Rahmen für Strafverfahren sei seit 1961 nur geringfügig geändert worden.