Mit dem 18. März 2022 fallen die aufgrund von Corona erlassenen  Beschränkungen für Einreisende aus EU-Staaten in die Tschechische Republik.

Ab dem heutigen Freitag entfällt für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Tschechien in einem EU-Land aufgehalten haben, die Test-und Nachweispflicht, sowie die digitale Einreiseanmeldung. Gleiches gilt  für den vorherigen Aufenthalt in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder dem Vatikan beziehungsweise, wenn der Aufenthalt außerhalb eines der genannten Staaten nicht mehr als 12 Stunden betrug. 

Wurde dieser Zeitraum überschritten, ist für die Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin das Ausfüllen des digitalen Einreiseformulars, sowie ein Impf- oder Genesenennachweis, beziehungsweise ein negatives Testergebnis notwendig. Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahre sowie Reisende, die aus der Ukraine fliehen. Bei der individuellen Anreise von Personen, die einem Haushalt angehören, gelten diese Regeln ebenfalls nicht.

Weitere Informationen zur Anerkennung der erforderlichen Nachweise und Tests in der Tschechischen Republik finden Sie hier.  

Seit dem 3. März 2022 gelten in der Bundesrepublik Deutschland mit Inkrafttreten der sogenannten „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Für die Einreise aus Tschechien gibt es dementsprechend derzeit keine Beschränkungen. 

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