(Symbolfoto) Grenzübergang im sächsischen Sebnitz. Foto: ČTK/imago stock&people/Steffen Unger via www.imago-images.de

Heute tritt die neue Corona-Einreiseverordnung des Bundes in Kraft. Kurzaufenthalte in Tschechien für bis zu zwölf Stunden ohne triftigen Grund, also z. B. zum Tanken oder Einkaufen, sind ab sofort wieder erlaubt.

Bisher regelten die Bundesländer mit eigenen Verordnungen die Bedingungen für die Einreise aus Corona-Risikogebieten. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Einreiseverordnung zum 13. Mai werden die Bestimmungen zu Test- und Quarantänepflicht erstmals bundeseinheitlich geregelt. Anders als in den zuvor geltenden Verordnungen der Bundesländer enthält die neue Einreiseverordnung eine Ausnahmeregelung, nach der Kurzaufenthalte in Risikogebieten für bis zu 24 Stunden erlaubt sind. Bei der Rückreise nach Deutschland entfällt die Test- oder Quarantänepflicht. Das gilt auch für Reisen ohne triftigen Grund, etwa zum Tanken, Einkaufen, den Besuch von Freunden oder Verwandten oder für kurze touristische Ausflüge. Letztendlich bleibt der kleine Grenzverkehr mit Tschechien trotzdem auf nur 12 Stunden beschränkt, da Tschechien Einreisen ohne triftigen Grund nur für diese Dauer gestattet (seit 4. Mai). Dass der kleine Grenzverkehr für 12 Stunden erlaubt ist, bestätigte am Mittwoch noch einmal ein Sprecher des tschechischen Innenministeriums. Längere touristische Reisen nach Tschechien bleiben nach wie vor untersagt.

Wer sich länger als 24 Stunden in Tschechien aufgehalten hat und nach Deutschland einreist, muss sich unverzüglich nach der Einreise am Zielort in häusliche Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Quarantäne-Zeit von zehn Tagen kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Tschechien gilt aus deutscher Sicht seit 2. Mai nicht mehr als Hochinzidenzgebiet, sondern wieder als „normales“ Risikogebiet.

Die Regelung gilt auch umgekehrt: Deutschland erlaubt Ausländern die Einreise aus Risikogebieten für maximal 24 Stunden ohne Test- und Quarantänepflicht. Aus tschechischer Sicht gilt Deutschland aber noch imner als „Gebiet mit hohem Risiko einer Ansteckung mit COVID-19“. Deshalb dürfen sich tschechische Staatsbürger nur für maximal 12 Stunden in Deutschland aufhalten, ohne dass nach der Rückkehr nach Tschechien ein Coronatest oder Quarantäne verpflichtend sind.

Gastro-Außenbereiche in Tschechien öffnen kommenden Montag

In Anbetracht der verbesserten epidemiologischen Lage schreitet Tschechien vorsichtig mit Lockerungen der Corona-Beschränkungen voran. Zu Beginn dieser Woche öffnete in Tschechien der Einzelhandel. Seitdem ist außerdem das Tragen einer Maske in Außenbereichen nicht mehr verpflichtend, insofern Mindestabstände eingehalten werden können. Für Montag, den 17. Mai, kündigte Tschechiens Wirtschaftsminister Karel Havlíček die Öffnung der Gastro-Außenbereiche an. Gäste müssen aber über einen aktuellen negativen Coronatest (gleich welcher Art) verfügen, seit mind. 14 Tagen vollständig geimpft sein (das Impfzertifikat muss allerdings von tschechischen Behörden ausgestellt sein) oder von einem Labor bestätigt eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben (max. vor 90 Tagen). Hotels könnten für Reisende innerhalb Tschechiens voraussichtlich ab dem 24. Mai wieder öffnen, endgültig will die Regierung in der kommenden Woche darüber entscheiden.

Am Mittwoch betrug die Sieben-Tage-Inzidenz in Tschechien 88. Am niedrigsten liegt sie derzeit im Kreis Eger (Cheb) mit 8,75 und Trautenau (Trutnov) mit 12,78. Die beiden Kreise waren noch zu Beginn des Jahres am schwersten von der Pandemie betroffen. Am höchsten liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell im Kreis Prachatitz (Prachatice) mit einem Wert von 177,24. In Prag liegt die Inzidenz bei 69,06.


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LandesEcho 4/2021

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