Die tschechische Regierung verlängert die im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassenen Quarantänemaßnahmen und schließt die Grenzen nun auch für Berufspendler.
Die landesweite Quarantäne und alle damit verbundenen Regelungen bleiben noch bis zum 1. April in Kraft, das beschloss die tschechische Regierung am Montag. Damit bleiben Geschäfte und Restaurants weiterhin geschlossen, auch die Bewegungsfreiheit bleibt weiter eingeschränkt. Erlaubt sind nach wie vor nur der Weg zur Arbeit oder zu medizinischen Einrichtungen, notwendige Besuche bei Verwandten und engen Angehörigen sowie der Einkauf von Lebens- und Arzneimitteln. Die in der letzten Woche beschlossenen Quarantänemaßnahmen wären am Dienstagmorgen abgelaufen.
Des Weiteren änderte die Regierung die Einkaufszeiten für Senioren erneut. In Supermärkten mit einer Verkaufsfläche ab 500 Quadratmetern können Senioren ab 65 Jahren nun zwischen 8.00 und 10.00 Uhr einkaufen gehen. In dieser Zeit sind diese Supermärkte ausschließlich für Senioren reserviert. In kleineren Märkten werde es keine Einschränkungen mehr geben, teilte Vizepremierminister Karel Havlíček (für ANO) mit.
Außerdem beschloss die Regierung ein Kurzarbeitsprogramm sowie steuerliche Erleichterungen für Unternehmen. Dafür beantragt die tschechische Regierung, das diesjährige Staatshaushaltsdefizit von 40 auf 200 Milliarden Kronen zu erhöhen. Das Parlament muss dem noch zustimmen.
Kein tägliches Pendeln über die Grenze mehr
Für Berufspendler über die Grenzen zu Deutschland und Österreich galt bislang eine Ausnahme von der allgemeinen Grenzschließung, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche über die Grenze fuhren und die nötigen Formulare nachweisen konnten. Das wird nach den Beschlüssen der tschechischen Regierung am Montag nicht mehr möglich sein. Wer weiterhin in Deutschland oder Österreich arbeiten möchte, dürfe laut tschechischer Regierung zwar dorthin ausreisen, müsse sich dort aber eine Unterkunft besorgen und solle mindestens für drei Wochen in Deutschland oder Österreich bleiben. „Nach der Rückkehr müssen die Pendler mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen“, sagte der tschechische Innenminister Jan Hamáček auf der Pressekonferenz nach einer Sitzung der Regierung am Montag. Beim Überqueren der Grenze werden die Pendler registriert: „Wir werden genau wissen, wer in das Land kommt und wer sich in Quarantäne begeben muss. Die Polizei wird das genau kontrollieren“, versicherte Hamáček.
Die Maßnahme sei außerdem mit Regierungsverantwortlichen in Deutschland und Österreich abgestimmt worden. Einerseits wolle man den Pendlern die Möglichkeit geben, weiter im Ausland zu arbeiten, andererseits stelle das Pendeln über die Grenze ein potenzielles Infektionsrisiko dar. Der Kompromiss, so Hamáček, bestünde darin, dass diejenigen, die trotzdem weiter im Ausland arbeiten möchten, sich eine Unterkunft suchen müssen. Es habe in Tschechien bereits eine Ansteckung mit dem Coronavirus durch einen Berufspendler gegeben, begründete Hamáček die Maßnahme auf Nachfrage während der Pressekonferenz. Die Regelung gelte allerdings nicht für Pendler in die Slowakei oder nach Polen, da das Risiko einer Ansteckung dort nicht so hoch sei, so Hamáček.
Am Montagabend verzeichnete Tschechien 1236 Infizierte mit dem Coronavirus, ein Mann starb, sieben Patienten gelten inzwischen als geheilt.