Etwa 50 Millionen Menschen in Europa gehören nationalen oder sprachlichen Minderheiten an. Die Europäische Kommission hatte die Vorschläge der Bürgerinitiative „Minority SafePack Initiative“ (MSPI) zur Verbesserung der Minderheitenrechte Anfang 2021 abgelehnt. Das Bürgerkomitee der Initiative zieht nun in Absprache mit der FUEN an den Europäischen Gerichtshof.
Die nationalen Minderheiten fordern die Sicherung ihrer Rechte auf EU-Ebene und die Erfüllung der Auflagen durch die EU-Kommission. Über 1,2 Millionen Menschen unterzeichneten die „Minority SafePack Initiative“ (MSPI). Gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG), das das Nichthandeln der Europäischen Kommission rechtfertigte, legte das Bürgerkomitee der MSPI Berufung ein, wie die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) am Montag mitteilte. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen.
„Wir sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts vom vergangenen November aufheben wird, die nicht im Einklang mit seinen früheren Urteilen zu den Europäischen Bürgerinitiativen steht. Unserer Ansicht nach weist die Entscheidung mehrere verfahrensrechtliche und inhaltliche Mängel auf. Unser Anwalt, Thomas Hieber, hat diese in einer 25-seitigen Stellungnahme aufgeführt. In der Begründung des Gerichts haben wir keine zufriedenstellende Antwort auf alle unsere Fragen und Argumente erhalten, und die Behauptung, die EU habe bereits alles getan, um Minderheitensprachen und -kulturen zu schützen, wie es in der MSPI festgelegt ist, ist rechtlich nicht haltbar“, äußerte sich Loránt Vincze, Präsident der FUEN.
Für bessere Rechte nationaler Minderheiten
Die „Minority SafePack Initiative“ umfasst ein Paket von Gesetzesvorschlägen, die den Schutz nationaler Minderheiten gewährleisten sollen. Hierzu schlug die Initiative eine Reihe von EU-Rechtsakten vor, die die Förderung von Minderheiten- und Sprachrechten sowie den Schutz der Kultur der nationalen Minderheiten ermöglichen soll. Ziel ist somit, die Sicherheit von nationalen Minderheiten europaweit zu gewährleisten und gesetzliche Regelungen für Minderheiten zu stärken. Mehr über die MSPI hier.
Nachdem die Europäische Kommission die Vorschläge der MSPI im Januar 2021 ablehnte, reichte das Bürgerkomitee der MSPI am 24. März 2021 beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission ein. Die MSPI argumentierte, dass die Entscheidung der Kommission einen schweren Mangel aufweist, da sie in ihrem Antwortschreiben gegen ihre rechtliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen habe.
Am 9. November 2022 entschied das Gericht der EU in Luxemburg, dass die Kommission korrekt vorgegangen sei, als sie es ablehnte, Rechtsakte auf der Grundlage der MSPI vorzuschlagen. Nach Ansicht des Gerichts „reichen die Maßnahmen, die die Europäische Union bereits ergriffen hat, um die Bedeutung der Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern, aus, um die Ziele dieser Initiative zu erreichen“.
„Wir bedauern, dass das Gericht den Standpunkt der Europäischen Kommission unreflektiert übernommen hat, obwohl er in mehreren Punkten faktisch unwahr ist. Wir werden den Rechtsweg beschreiten, wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, das sind wir den mehr als fünfzig Millionen EU-Bürgern, die eine Minderheitensprache sprechen, schuldig. Es ist uns bereits gelungen, das Bewusstsein für die Probleme der autochthonen Minderheiten zu schärfen, aber wir werden nicht aufgeben, bis wir konkrete Maßnahmen erreicht haben“, betonte Loránt Vincze.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren über den Fall entscheiden.