Am Donnerstag durchsuchte die tschechische Polizei in der Prager Altstadt zwei Wohnungen des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystroň. Ihm wird Bestechlichkeit und Geldwäsche vorgeworfen.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft München auf Anfrage der Deutschen Presseagentur (DPA) mitteilte, haben die Durchsuchungen sowohl beim Beschuldigten als auch bei Zeugen stattgefunden, um weitere Beweismittel zu sichern. Auch der Sprecher des Polizeipräsidiums in Prag, Jozef Bocán, bestätigte am Donnerstag gegenüber Deník N, dass Maßnahmen aufgrund der Anfrage ausländischer Kollegen durchgeführt wurden. „Da es nicht unsere Angelegenheit ist, sondern nur ein Unterstützungsersuchen, ist es nicht möglich, weitere Einzelheiten zu nennen.“, sagte Bocán weiter. Petr Bystroň erklärte hingegen gegenüber der DPA, dass bereits zwölf Hausdurchsuchungen stattgefunden hätten, bei denen kein belastendes Material gefunden werden konnte. „Das wird auch bei weiteren Prüfungen der Fall sein“, meint Bystroň.

Zusammenarbeit mit russischem Nachrichtenportal

Bystroň wird vorgeworfen, vom russischen Nachrichtenportal „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben, um dann im Deutschen Bundestag im Sinne Russlands zu agieren. Aufgrund dieser Vorwürfe hatte der Bundestag im Mai seine Immunität aufgehoben. Konkret soll er im Jahr 2023 30.000 Euro in Bar auf das Konto einer Firma eingezahlt haben, die er besitzt. Am selben Tag hob er die Summe in 200-Euro-Scheinen wieder ab. Aus diesem Grund löste Bystroňs Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung aus. Als im Anschluss die Verbindungen zu „Voice of Europe“ bekannt wurden, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Hinzu kommt, dass es Medienberichten zufolge Aufnahmen geben soll, wie Bystroň 20.000 Euro vom russischen Propagandisten Arťom Marčevský entgegengenommen haben soll. Bis heute bestreitet Bystroň gegen das Gesetz gehandelt zu haben.

Pause für Ermittlungen

Die Hausdurchsuchungen fanden kurz vor Petr Bystroňs Wechsel in das Europaparlament statt. Mit seinem neuen Mandat bekommt er erneute Immunität zugesprochen. Dann müssen auch die Ermittlungen pausieren, bis sein Mandat entweder ausläuft oder das Europäische Parlament diese aufhebt.  

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