Im Oktober führte Deutschland stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz ein, um die irreguläre Migration nach Deutschland zu begrenzen und Schleuserkriminalität zu bekämpfen. Nach ihrem Migrationsgipfel einigten sich Bund und Länder darauf, die Kontrollen beizubehalten.
Deutschland hatte am 16. Oktober stationäre Kontrollen zur Grenze mit der Tschechischen Republik, Polen und der Schweiz wieder eingeführt und gleichzeitig die bereits 2015 eingeführten Kontrollen mit Österreich um weitere sechs Monate verlängert. Am 25. Oktober kündigte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) dann an, dass Berlin die Kontrollen mit den ersten drei Ländern um weitere 20 Tage verlängern werde. Später sagte sie, dass eine Verlängerung um drei Monate in Erwägung gezogen werden solle. Nun bleiben die stationären Kontrollen vorerst auf unbegrenzte Zeit bestehen, wie den Beschlüssen zur Migrationspolitik zu entnehmen ist. Bis in die frühen Morgenstunden hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Länderchefs über migrationspolitische Maßnahmen verhandelt.
Grenzkontrollen: Verzögerungen an deutsch-tschechischer Grenze
Deutschland hat an der Grenze zu Tschechien im Zuge der zunehmenden illegalen Migration stationäre Kontrollen errichtet, zunächst befristet für zehn Tage bis zum 26. Oktober. Autobahnen sowie Bus- und Zugverbindungen zwischen den beiden Ländern sind von der Maßnahme betroffen, im Lieferverkehr kam es bereits zu ersten Verzögerungen.
Unerlaubte Einreisen sollen verhindert werden
Deutschland habe sich für die Kontrollen entschieden, weil der Schutz der EU-Außengrenzen nicht wirksam sei, heißt es in dem Papier. “An den Grenzen zur Schweiz, zu Österreich, Polen und der Tschechischen Republik wurden daher die Kontrollen intensiviert.” Die Kontrollen erstrecken sich nicht auf die gesamte Länge der Grenze, sondern nur auf ausgewählte Punkte. Im Falle der Grenze zur Tschechischen Republik patrouilliert die Bundespolizei unter anderem auf der Autobahn zwischen Prag und Dresden, “um unerlaubte Einreisen zu verhindern und Schleusungskriminalität zu bekämpfen”.
Geflüchtete, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland wollen, sollen möglichst direkt in diese zurückgeschickt werden. Deshalb sollen laut Beschluss Kontrollen bei Einverständnis des Nachbarstaats „bereits vor der deutschen Grenze durchgeführt und die dortigen Zurückweisungsmöglichkeiten genutzt“ werden.