Seit Monaten sorgt die Frage, wer die Tschechische Republik beim kommenden NATO-Gipfel in Ankara am 7. und 8. Juli vertritt, für Streit zwischen der Regierung und Präsident Pavel. Nun kommt es zum Showdown vor dem tschechischen Verfassungsgericht.

Prag. Tschechiens Präsident Petr Pavel hat über Monate versucht, eine grundsätzliche strittige Frage mit der Regierung von Andrej Babiš einvernehmlich mit einem Kompromiss zu lösen. Jetzt ist ihm die Hutschnur geplatzt. Er hat das Verfassungsgericht in Brno (Brünn) angerufen. Das soll die Regierung auffordern, ihm bei der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte nicht länger Steine in den Weg zu legen.

Regierung möchte Verantwortung übernehmen

Worum gehrt es? Seit jeher ist die tschechische Delegation bei Gipfeltreffen der NATO vom jeweiligen Präsidenten angeführt worden. Nur einmal, als der damalige Präsident Miloš Zeman schwer erkrankt war, wurde der vom Regierungschef vertreten. Pavel selbst hat die Prager Abordnung in seiner Amtszeit bereits dreimal auf den Treffen der Spitzen der Allianz geleitet. Dementsprechend ging er davon aus, dass er die Delegation seines Landes auch beim anstehenden Gipfel in Ankara führen werde. Er beruft ich dabei auf die Verfassung, die betont, dass der Präsident die Tschechische Republik „nach außen“ vertritt. Doch das verwehrt ihm die Regierung im konkreten Fall.

Einstimmig beschloss die am Montag, dass die tschechische Delegation für Ankara lediglich aus Premier Babiš (ANO), Außenminister Petr Macinka (Motoristen) und Verteidigungsminister Jaromír Zůna (parteilos, für SPD) bestehen werde. „Mit Petr Pavel rechnen wir nicht“, sagte Premier Babiš. Er führte „praktische Gründe“ dafür ins Feld. In Ankara gehe es unter anderem um die Verteidigungsanstrengungen der einzelnen Mitgliedsländer der NATO. Tschechien erfülle die Maßgaben bislang nicht. Doch da die Außen- und Sicherheitspolitik „ausschließlich von der Regierung“ bestimmt werde, sei es auch „allein Sache der Regierung“, dies in Ankara zu begründen und den Kopf dafür hinzuhalten.

Zwischen mangelndem Vertrauen und Rachefeldzug

Im Hinterkopf hatte der Regierungschef dabei die immer wieder von Präsident Pavel auch öffentlich geäußerte Kritik an den seiner Meinung nach „nicht ausreichenden Bemühungen der Regierung“, die Zusicherungen Tschechiens gegenüber den übrigen NATO-Partnern zu erfüllen. In der Regierung wurde wiederholt die Sorge geäußert, dass der Präsident mit solchen Äußerungen in Ankara der eigenen Regierung in den Rücken fallen könnte. Pavel hat das stets bestritten. Jeder Präsident habe auf NATO-Gipfeln immer eindeutig die Haltung vertreten, die vorab mit der jeweiligen Regierung abgesprochen worden sei. Er würde sich selbstverständlich auch daran halten.

Kommentatoren sehen jedoch einen ganz anderen Grund für die Regierung, Pavel für Ankara auszubooten. Sie verweisen auf den „Rachefeldzug“ von Außenminister Macinka, der auch Chef der mitregierenden Autofahrerpartei ist, gegen den Präsidenten. Macinka nutze die Weigerung Pavels, den „Ehrenvorsitzenden“ der Partei, Filip Turek, unter anderem wegen dessen Bewunderung für Adolf Hitler zum Minister zu ernennen. Macinka unternimmt seither alles, um dem Präsidenten zu schaden. Es war auch der Außenminister, der federführend die Besetzung der tschechischen Ankara-Delegation vorentschieden hat. Premier Babiš sei Macinka gefolgt, weil er die Autofahrerpartei als unersetzlichen Koalitionspartner brauche, sagen Fachleute und Kommentatoren. Babiš räumte das am Dienstag auch selbst ein, als er dem Präsidenten die Nichternennung von Turek als „Überschreitung seiner Kompetenzen“ vorwarf.

Eine zukunftsentscheidende Frage

Petr Pavel hatte seine Entscheidung, das Verfassungsgericht anzurufen, am Dienstag in einer Erklärung begründet, die er schriftlich an die tschechische Öffentlichkeit adressierte und die er später auch in einer Fernsehausstrahlung vortrug. Dort nannte er seine Ausbootung für Ankara einen „beispiellosen und äußerst bedauerlichen Schritt“. Er sprach von einem „Ausschluss des Präsidenten von der Ausübung seiner Befugnisse“ und einer „Beschränkung seiner Rolle, die ihm durch die Verfassung und nicht durch einen Regierungsbeschluss übertragen wurde“. Und weiter: „Monatelange öffentliche Streitereien darüber, wer wohin fliegen soll, erwecken den Eindruck, als seien die höchsten Staatsbeamten nicht in der Lage, untereinander eine Einigung zu erzielen. In einer Zeit, in der die NATO mit den größten Sicherheitsbedrohungen seit Bestehen des Bündnisses konfrontiert ist, halte ich dies für ein unverantwortliches Vorgehen gegenüber unseren Bürgern und unseren Verbündeten. Das muss ein Ende haben.“

Kommentatoren äußerten am Dienstag im öffentlich-rechtlichen TV-Nachrichtenkanal ČT24 mehrheitlich klar Verständnis für die Klage des Präsidenten, auch wenn die die Beziehungen zwischen dem Staatsoberhaupt und der Regierung „sicher nicht verbessern“ werde. Ob das Verfassungsgericht in der Kürze der Zeit – der Gipfel in Ankara steigt schon in zwei Wochen – eine Entscheidung treffen kann, ist ungewiss. Aber der Präsident machte in seiner Erklärung deutlich, dass es ihm nicht nur um den aktuellen Fall gehe: Er sehe es als seine Pflicht an, die Befugnisse des Präsidenten nicht nur vollumfänglich auszuüben, sondern sie auch zu verteidigen. „Nicht um meiner selbst willen, sondern um aller Präsidenten willen, die nach mir kommen werden.“

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