Tschechische Apotheken haben im vergangenen Jahr so viel medizinisches Cannabis abgegeben wie noch nie zuvor. Der Grund dafür ist eine neue Regel, die es Ärzten seit 2025 einfacher macht, Cannabis zu verschreiben.

Im Jahr 2025 stellten tschechische Ärzte landesweit fast 55.000 Rezepte für medizinisches Cannabis aus. Rund 4.000 Patienten nutzen diese Therapieform durchschnittlich pro Monat. Nach Angaben des Staatlichen Instituts für Drogenkontrolle (SÚKL) lag die von den Apotheken abgegebene Menge an medizinischem Cannabis mit 440 Kilogramm fast 50 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Ausschlaggebend dafür waren vor allem geänderte Verschreibungsregeln, die den Zugang für Patienten deutlich erleichtert haben. Seit 2015 ist Cannabis in Tschechien für medizinische Zwecke erhältlich, seit 2020 übernehmen die Krankenkassen den Großteil der Kosten, begrenzt auf eine festgelegte Monatsmenge von bis zu 30 Gramm.

Neue Cannabis-Verschreibungsregeln erleichtern den Zugang

Einen entscheidenden Impuls für den gestiegenen Absatz von medizinischem Cannabis lieferte eine Verordnungsänderung des Gesundheitsministeriums, die seit April 2025 gilt. Seither dürfen auch Allgemeinmediziner medizinisches Cannabis verschreiben, insbesondere bei chronischen, langanhaltenden und therapieresistenten Schmerzen. Zuvor war dies überwiegend Fachärzten vorbehalten. Inzwischen stellen Hausärzte die größte Gruppe der Mediziner dar, die eine entsprechende Zulassung beantragt haben. Insgesamt sind es mehr als 800 Ärzte, die Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben dürfen. Die Verschreibung gilt jedoch weiterhin als anspruchsvoll, da Dosierung und Zusammensetzung individuell festgelegt werden müssen. In manchen Regionen überlassen Hausärzte die Therapie daher weiterhin spezialisierten Schmerzkliniken.

Reformen bei Dokumentation und rechtlichen Vorgaben

Parallel zum wachsenden Einsatz wurden auch die administrativen Regeln angepasst. Neue einheitliche Rezeptcodes für getrocknetes Cannabis und Extrakte sollen die Abwicklung vereinfachen, während Übergangsfristen den Apotheken die Umstellung auf E-Rezepte erleichtern. Seit Anfang 2026 gelten außerdem gelockerte Vorschriften für den privaten Konsum von Cannabis. Der Anbau von maximal drei Cannabispflanzen ist erlaubt, ebenso der Besitz von bis zu 100 Gramm zu Hause sowie bis zu 25 Gramm außerhalb des Wohnraums.

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