Im Zusammenhang mit der umstrittenen Bitcoin-Spende an das tschechische Justizministerium hat die Generalstaatsanwaltschaft Olmütz Anklage gegen vier Personen erhoben. Für den ehemaligen Justizminister Pavel Blažek fordert sie sechseinhalb Jahre Haft, für den Anwalt Kárim Titz acht Jahre. Im Mittelpunkt steht der Verdacht der Geldwäsche und des Amtsmissbrauchs.
Ausgangspunkt des Verfahrens im sogenannten Bitcoin-Skandal war eine Kryptowährungsspende in Höhe von 960 Millionen Kronen (ca. 40 Millionen Euro), die das Justizministerium im März 2025 von dem vorbestraften Programmierer Tomáš Jiřikovský erhielt. Die Herkunft der Kryptowährung sorgte für erhebliche Zweifel: Jiřikovský hatte zuvor eine neunjährige Haftstrafe wegen des Betriebs eines Darknet-Marktplatzes verbüßt, über den zwischen 2014 und 2016 mit Drogen gehandelt worden sein soll. Der damalige Justizminister Pavel Blažek (ODS) trat infolge der Affäre im vergangenen Jahr zurück.
Nach Auffassung der Ermittler sollte die Bitcoin-Schenkung dazu dienen, weitere Kryptowährungen aus kriminellen Geschäften zu legalisieren. Angeklagt wurden neben Jiřikovský und dem früheren Justizminister auch dessen Stellvertreter Radomír Daňhel sowie der Rechtsanwalt Kárim Titz.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Freiheitsstrafen
Für Jiřikovský beantragt die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Jahren sowie die Einziehung seines Vermögens. Zusätzlich fordert sie wegen der Bitcoin-Spende eine weitere Freiheitsstrafe von neun Jahren.
Dem früheren Justizminister Blažek und seinem damaligen Stellvertreter Daňhel wirft die Anklage Geldwäsche und Amtsmissbrauch vor. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten sie sich an der Legalisierung mutmaßlich krimineller Vermögenswerte beteiligt und dabei ihre Amtspflichten vorsätzlich verletzt. Für beide beantragt sie jeweils sechseinhalb Jahre Haft sowie Geldstrafen in Millionenhöhe.
Für Jiřikovskýs Rechtsanwalt Kárim Titz fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe im zweistelligen Millionenbereich sowie ein achtjähriges Berufsverbot. Ihm wird vorgeworfen, die Geldwäsche organisiert und zusätzlich an der Legalisierung weiterer 40 Bitcoins im damaligen Wert von rund 74 Millionen Kronen (ca. 3 Millionen Euro) beteiligt gewesen zu sein.
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Blažek erklärte, bislang sei nicht nachgewiesen, dass die gespendeten Bitcoins tatsächlich aus kriminellen Aktivitäten stammten. Er betonte, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. Auch Titz bestreitet die Vorwürfe und kritisiert das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Daňhel hält die Anklage ebenfalls für unbegründet.
Die Staatsanwaltschaft musste die Anklage bis Mitte August erheben, da andernfalls die zulässige Dauer der Untersuchungshaft des Rechtsanwalts ausgelaufen wäre. Nun muss das Regionalgericht Brünn entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet.
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