Die tschechische Partei SPD (Freiheit und direkte Demokratie) will gegen ein Gerichtsurteil Widerspruch einlegen. Angeklagt wurde die Partei wegen umstrittener Wahlkampfplakate, die volksverhetzende Botschaften senden sollen. Das Urteil ist bislang allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Bezirksgericht von Prag 1 hatte die Partei von Tomio Okamura wegen Volksverhetzung und Anstiftung zu Hass zu einer Geldstrafe in Höhe von drei Millionen Kronen (ca. 120.000 Euro) verurteilt. Der Hintergrund sind zwei Plakate aus dem Wahlkampf der Regional- und Senatswahlen im Jahr 2024. Diese zeigen einen dunkelhäutigen Mann mit einem blutverschmierten Messer, betitelt mit dem Slogan „Defizite im Gesundheitswesen werden nicht durch importierte ‚Chirurgen‘ behoben“ und der Forderung „Stoppt den EU-Migrationspakt“. Das zweite Plakat bildete zwei rauchende Roma-Jungen ab mit Aussagen zur Schulpflicht und zu Sozialleistungen. Unterstützung sollten demnach nur Familien erhalten, deren Kinder die Schule besuchen.
Nach Einschätzung des Gerichts würden die Motive Migranten und Roma pauschal als Bedrohung und gesellschaftliches Problem darstellen und dem Zweck dienen, Angst und Feindseligkeit gegenüber ganzen Menschengruppen zu schüren. Die Richterin Ivana Tichá betonte, dass Meinungsfreiheit auch im politischen Wettbewerb Grenzen habe. Die Kampagne habe eine „Wir gegen sie“-Denkweise gefördert und Hass begünstigt. Sie betonte: „Eine Meinung zu haben und diese Meinung zu äußern, sind zwei verschiedene Dinge.“.
Die SPD weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Plakate lediglich die Position der Partei zum EU-Migrationspakt und zum Missbrauch von Sozialleistungen darstellten. Parteichef Tomio Okamura bezeichnete das Gerichtsverfahren als politisch motiviert.




