Es wird in Tschechien schon länger gefordert: Ein Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen. Nun hat sich die tschechische Regierung auf einen Gesetzesvorschlag geeinigt. Demnach soll der Pfand pro Plastikflasche vier Kronen (ca. 16 Eurocent) betragen
Bereits im Juni war in Tschechien über eine Änderung des Verpackungsgesetztes diskutiert worden. Mit der am vergangengenen Donnerstag verabschiedeten Gesetzesnovelle nimmt der Plan der Regierung, ein Pfandystem für Plastikflaschen und Getränkedosen einzuführen, konkretere Formen an. Ziel des Pfandsystems sei es, mehr als 2,5 Milliarden Dosen und PET-Flaschen zu recyceln und damit bis 2029 rund 90 Prozent aller Einweggebinde „ein zweites Leben“ zu ermöglichen, so Umweltminister Petr Hladík (KDU-ČSL) in einer Pressemitteilung. Nach den Plänen der Regierung ist künftig für alle Plastikflaschen von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von vier Tschechischen Kronen ( ca. 16 Eurocent) fällig. Gleiches gilt für Getränkedosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 1 Liter. Ausnahmen beim geplanten Pfandsystem sollen für Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 15 Prozent sowie für Milch und Milcherzeugnisse gelten. Die Abgabe der neuen Pfandflaschen und -dosen soll zukünfitg an über 11.000 Rückgabestellen im Land, unter anderem in Supermärkten und Tankstellen, möglich sein.
Geplant ist, dass das neue Verpackungsgesetz ab Januar 2025 in Kraft tritt. Die Einführung des Pfandsystems ist dann für 2026 vorgesehen. Über den Gesetzesentwurf abstimmen muss allerdings noch das Parlament.
Tschechien hängt beim Pfandsystem hinterher
Ein einheitliches Pfandsystem gibt es bereits in 16 anderen Staaten der EU. In Deutschland gibt es seit 2003 ein solches Rückgabesystem. Seit 1991 war in Deutschland über eine Einführung diskutiert worden. Mit der Einführung eines Pfandsystems zieht Tschechien als eines der letzten mitteleuropäischen Länder nach.
Der exakte Zeitpunkt der Umsetzung des Pfandsystems in Tschechien steht noch nicht fest. Experten rechnen nicht vor Sommer 2025 mit einem Ergebnis, da die Gesetzesnovelle noch vom Parlament bestätigt werden muss.