Das Abgeordnetenhaus beschließt einen Gesetzesentwurf, der höhere Steuern für multinationale Unternehmen vorsieht. Foto: VitVit

In der Tschechischen Republik sollen multinationale Konzerne zukünftig eine Mindeststeuer von 15 Prozent zahlen. Ein neuer Gesetzesentwurf, der am vergangenen Dienstag im Abgeordnetenhaus vorgelegt und unterstützt wurde, sieht die Einführung einer Ausgleichssteuer vor. Diese zielt darauf ab, ein festgelegtes Mindeststeuerniveau für Unternehmen sicherzustellen.

In den kommenden Wochen wird dieser Entwurf nun im Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses besprochen. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass multinationale Konzerne, unabhängig vom Standort, einen gerechteren Steueranteil zahlen. Zudem sollen keine Gewinne mehr in Staaten verlagert werden können, welche geringere Steuerpflichten aufweisen. Grundlage dieses Gesetzes ist eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2022, die das Ziel verfolgt, den Wettbewerb bei der Senkung der Körperschaftsteuersätze innerhalb der Europäischen Union einzudämmen.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein einheitlicher Mindeststeuersatz eingeführt werden, welcher europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und deren Teilkonzerne vorschreibt. Das Gesetz wird für große inländische und multinationale Unternehmen gelten, die in mindestens zwei der vergangenen vier Jahre einen Mindestumsatz von 750 Millionen Euro (ca. 18 Milliarden Tschechische Kronen) erwirtschafteten und auf dem tschechischen Markt tätig sind. Das Finanzministerium schätzt, dass rund 3200 solcher Unternehmen in der Tschechischen Republik ansässig sind.

Hohe Erträge durch neue Ausgleichssteuer 

Der erwartete Ertrag der Ausgleichssteuer wird jährlich auf vier bis sechs Milliarden Kronen (ca. 166 Millionen – 250 Millionen Euro) geschätzt. „Die genauen Auswirkungen sind jedoch schwer zu messen, da davon ausgegangen werden kann, dass die Vorschriften eher eine Präventivmaßnahme darstellen, die die Steuerzahler ermutigen wird, Gewinne nicht in andere Länder zu verlagern und Steuervergünstigungen nicht aggressiv in Anspruch zu nehmen, da sie nur begrenzte Vorteile erhalten werden“, betonte das Ministerium in der Begründung des Gesetzes. Der Gesetzentwurf soll am 31. Dezember 2023 in Kraft treten.

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