Der Bundestag hat letzte Woche Freitag ein neues Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Gasspeicherumlage auf Erdgas, das Deutschland nach Tschechien und in andere EU-Nachbarstaaten liefert.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umlage künftig nur noch auf inländische Entnahmestellen zu erheben. Die Belastung von Grenzübergangspunkten und virtuellen Kopplungspunkten, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an die Gasspeicherumlage gebunden waren, entfällt demnach ab 2025. Erst im Oktober 2022 war die Gasspeicherumlage aufgrund der Gaspreiskrise in Deutschland eingeführt worden. Damals sollte die Gasversorgung für den Winter gewährleistet werden. Die Mehrkosten zur Sicherung der vorgegebenen Füllstände deutscher Gasspeicher wurden durch die Umlage finanziert.
Mit Aufhebung der Kostenumverteilung erhalten mittel- und osteuropäische Mitgliedsstaaten nun wieder mehr Vielfalt in Hinblick auf ihrer Gasbezugsquellen. Tschechien wäre damit beispielsweise nicht mehr auf russisches Erdgas angewiesen.
Kritik an deutscher Umlage
Die Bundesregierung hatte sich im Mai auf den Gesetzentwurf geeinigt, nachdem Tschechien, Österreich und Polen Kritik an der rechtlichen Grundlage der Gasspeicherumlage geübt hatten. Wie die Bundesregierung mitteilte, sei der Gesetzentwurf nötig geworden, da die Europäische Kommission in einem Prüfverfahren feststellte, dass die Berechnungsmethode für die Umlage unvereinbar sei mit der festgelegten EU-Gasspeicherverordnung.
„Die heutige Verabschiedung des Gesetzes – trotz der seit dem Bruch der Koalition im November fehlenden Mehrheit der Bundesregierung im Bundestag – unterstreicht, dass die deutsche Demokratie weiterhin funktioniert und der Staat voll handlungsfähig ist“, erklärte die Deutsche Botschaft in Prag in einer Pressemitteilung. Deutschland habe auf die Beschwerden seiner Nachbarn reagiert.