Ein Prager Gericht erklärte einzelne Maßnahmen des tschechischen Gesundheitsministeriums gegen die Ausbreitung des Coronavirus für nicht rechtskräftig. Betroffen sind u.a. die Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit und des Einzelhandels. Die Regierung hat nun bis Montag Zeit, die Maßnahmen in die Notstandsgesetzgebung zu überführen.
Betroffen vom Urteil des Prager Stadtgerichts sind insgesamt vier Maßnahmen, die das tschechische Gesundheitsministerium gegen die Ausbreitung von Covid-19 erlassen hatte: Die Entscheidungen vom 26. März und 17. April, die den Einzelhandel beschränken sowie die Maßnahmen vom 23. März und 15. April zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit wurden für ungültig erklärt. „Das Gericht ist sich der Tatsache voll und ganz bewusst, dass die derzeitige Situation in der Tschechischen Republik völlig ungewöhnlich ist und will die Bedrohungen, die sich aus der Pandemie für Staat und Bevölkerung ergeben, in keiner Weise herunterspielen. Der Gerichtshof konnte jedoch nicht ignorieren, dass der Umfang der getroffenen Maßnahmen eine beispiellose Einschränkung der Grundrechte darstellt, insbesondere der Bewegungs- und Unternehmensfreiheit“, heißt es in der Pressemitteilung des Prager Stadtgerichts, die nach der Gerichtsverhandlung veröffentlich wurde.
Maßnahmen müssen Teil der Notstandsgesetzgebung sein
Der Vorsitzende des gerichtlichen Senats, Štěpán Výborný, erklärte die Entscheidung des Gerichts damit, dass die Regierungsbehörden auch in der gegenwärtigen Situation die Regeln einhalten müssen, um die Rechtsstaatlichkeit so weit wie möglich zu wahren. Ihm zufolge hätte die Regierung die Maßnahmen im Rahmen des Krisengesetzes erlassen sollen. Ein einzelnes Ministerium könne solch umfassende Maßnahmen, die die Grundrechte beschneiden, nicht beschließen.
Mit der Entscheidung, einzelne Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des tschechischen Gesundheitsministerium für ungültig zu erklären, folgte das Prager Stadtgericht einer Beschwerde des Gesundheitsexperten Ondřej Dostál. Dieser kritisierte, dass die vom Gesundheitsministerium getroffenen Maßnahmen willkürlich, chaotisch und unverständlich seien. Den Rechtsanwalt Dostál störte außerdem, dass das Ministerium die Beschränkungen nur allgemein durch das Auftreten von Covid-19 in der Tschechischen Republik und die Notwendigkeit, dessen Verbreitung zu begrenzen, begründete. Ihm zufolge widerspreche diese Formulierung sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch medizinischen Erkenntnissen.
Nun muss die Regierung ihr Vorgehen abstimmen
Die Entscheidung des Gerichts ist rechtsgültig und tritt ab kommenden Montag in Kraft, bis dahin hat die Regierung nun Zeit, die betroffenen Maßnahmen in die Notstandsgesetzgebung zu überführen. Jiří Kindl, ein Vertreter des Gesundheitsministeriums, kündigte vor der Presse an, dass das Ministerium das schriftliche Urteil prüfen wird. Das Ministerium kann beim Obersten Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Urteil einreichen. Auch Gesundheitsminister Adam Vojtěch (für ANO) bezog zu dem Urteil Stellung: „Das Ministerium wird nach Lösungen suchen, um dem Gericht zu entsprechen und gleichzeitig die Maßnahmen beizubehalten, die für die Eindämmung der Epidemie von entscheidender Bedeutung sind.“
Innenminister Jan Hamáček (ČSSD) sieht in der Gerichtsentscheidung seine Forderung nach einer Verlängerung des nationalen Notstands bestätigt. In den vergangenen Tagen hatte die Regierung darüber gestritten, ob der nationale Notstand, der noch bis 30. April gültig ist, ein weiteres Mal verlängert werden sollte. Premierminister Andrej Babiš (ANO) sprach sich am Dienstag dagegen aus, Hamáček lenkte kurz darauf ein.