Der Mindestlohn könnte in Tschechien im nächsten Jahr um monatlich 1700 Kronen (etwa 70 Euro) steigen. Das gab das Ministerium für Arbeit und Soziales in einer Presseerklärung bekannt. Ausschlaggebend für die Schätzung sind Prognosen des Finanzministeriums.
Aktuell liegt der Mindestlohn in Tschechien bei 18.900 Kronen (etwa 750 Euro) pro Monat. Die Berechnung der aktuellen Lohnerhöhung basiert auf der April-Prognose des Finanzministeriums, in die endgültige Entscheidung sollen aber noch die Daten für August mit einfließen. Bis zum 30. September will das Ministerium für Arbeit und Soziales die endgültige Erhöhung für das Folgejahr bekanntgeben. Von da an soll der Mindestlohn jährlich um den festgelegten Betrag steigen.
Neue Änderungen im Arbeitsgesetzbuch
Am vergangenen Mittwoch unterzeichnete Präsident Petr Pavel eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches. Die Garantielöhne, die in der Privatwirtschaft bestehen, wurden damit abgeschafft und finden nur noch im öffentlichen Sektor Anwendung. Die Novelle sieht außerdem die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns bis 2029 vor.
Das Mindest- und Durchschnittslohnverhältnis soll in Tschechien bis 2029 bei 47 Prozent liegen. Um dieses Ziel durch eine schrittweise und regelmäßige Erhöhung des Mindestlohns zu erreichen, solle die Höhe des Mindestlohns für das kommende Jahr bei 42,2 Prozent des zu erwartenden Durchschnittslohns liegen. 2026 müssten dann bereits 43,4 Prozent erreicht werden, so Arbeitsminster Marian Jurečka (KDU-ČSL) zu den Plänen.
Berechnung des Mindestlohns nach Sektor
Bislang setzt sich das Gehalt je nach Fachkompetenz, Anspruch und Verantwortung der Tätigkeit aus acht Stufen vom gesetzlich festgelegten Mindestlohn bis zu dessen Verdopplung zusammen. Diese sogenannten Garantielöhne soll es ab 2025 im Privatsektor nicht mehr geben. Im öffentlichen Sektor soll das Lohnmodell mit vier Stufen bestehen bleiben.
Die berechnete Erhöhung des Mindestlohns beruht auf dem vom Finanzministerium prognostizierten Durchschnittslohn für das kommende Jahr. Die endgültige Schätzung erfolgt bis Ende August. Anschließend wird die Regierung unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Kaufkraft, Lebenshaltungskosten und der Höhe und Geschwindigkeit des Lohnwachstums die endgültige Mindestlohnerhöhung festlegen. Sollte der neu berechnete Mindestlohn den bereits bekanntgegebenen Wert unterschreiten, bleibt es bei der ersten Berechnung.