Vor genau 30 Jahren wurde in Prag der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik und der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.
Am 27. Februar 1992 unterzeichneten der damalige Außenminister Jiří Dienstbier und Staatspräsident Václav Havel, sowie Außenminister Hans-Dietrich Genscher und Bundeskanzler Helmut Kohl in der Prager Burg den Vertrag über die künftigen bilateralen Beziehungen ihrer Länder.
Gemeinsame Bewältigung der Vergangenheit und Kooperation für die Zukunft
“Die Vertragsparteien werden ihre Beziehungen im Geiste guter Nachbarschaft und Freundschaft gestalten. Sie streben eine umfassende friedliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Gebieten an. Sie werden ihren Dialog in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens erweitern und vertiefen.” So lautet der erste Absatz des Artikel eins im Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit.
In Anerkennung sowohl positiver Kooperation in der Vergangenheit, als auch “einem leidvollen Kapitel der gemeinsamen Geschichte”, so heißt es in der Präambel, solle gemeinsam Gewalt und Ungerechtigkeit beendet und “im Geiste guter Nachbarschaft und freundschaftlicher Zusammenarbeit” eine zukunfstgerichtete Basis auf der Grundlage von Versöhnung und Vertrauen geschaffen werden.
Die 35 Artikel umfassen unter anderem die Achtung der gegenseitigen Souveränität und der Unverletzlichkeit der Grenzen, wie auch die Zusammenarbeit im verkehrstechnischen Bereich, bei der Förderung des kulturellen Austausches und der Begegnung insbesondere von jungen Menschen. Ebenso werden sich gegenseitige Minderheitenrechte garantiert.
Beidseitige Kritik am Vertrag
Nicht behandelt werden im Vertrag diesbezügliche Vermögensfragen, was auf deutscher und tschechoslowakischer Seiten Kritik auslöste. Insbesondere die “Frage nach der Bestätigung der Grenzen, der Kompromiss bei der Formulierung bezüglich der Nichtigkeit des Münchner Abkommens”, seien laut der Archiv-Sendung “Deutsche und Tschechen” (Češi a Němci) des Tschechischen Fernsehens von der tschechoslowakischen Bevölkerung kritisiert worden. Ebenso wie die Festlegung des Termins auf das Datum der Vertreibung der Sudetendeutschen. Paraphiert wurde der Vertrag bereits am 7. Oktober 1991, jedoch war die Unterzeichnung des Öfteren verschoben worden.
Der Vertrag gilt als Grundlage für die Beziehungen zwischen Deutschland und Tschechien und schreibt regelmäßige Treffen auf der Regierungsebene vor.
Den ganzen Vertragstext zum Nachlesen gibt es hier.