Ab 2026 müssen sich die Menschen in Tschechien auf einige Neuerungen einstellen. Von höheren Preisen im Verkehr bis hin zu Änderungen bei Mindestlohn, Cannabis und E-Scootern – ein kurzer Überblick, was sich 2026 alles verändert.
Höhere Preise für Autobahnvignetten
Ab Januar 2026 steigen die Preise für die tschechische Autobahnvignette erneut. Grund dafür sind laut dem Verkehrsministerium gestiegene Verbraucherpreise und der fortlaufende Ausbau des Autobahnnetzes. Die Jahresvignette verteuert sich um 130 Kronen (ca. 5 Euro im Vergleich zum Vorjahr) und kostet künftig 2570 Kronen (ca. 105 Euro). Auch die Monatsvignette steigt 2026 auf 480 Kronen (ca. 20 Euro), während die Zehn-Tages-Vignetten 300 Kronen (ca. 12 Euro) und die Tagesvariante 230 Kronen (ca. 9 Euro) kosten. Elektro- und Wasserstoffautos sind nach vorheriger Anmeldung bei den Behörden weiterhin von der Maut befreit und können die Autobahnen kostenlos nutzen. Die tschechische Autobahnvignette ist digitial und kann über die offizielle Plattform eDalnice erworben werden.

Entlastung bei Strompreisen
Bei den Stromkosten können sich private Haushalte 2026 auf eine spürbare Entlastung einstellen. Die regulierte Komponente des Strompreises sinkt im kommenden Jahr im Durchschnitt um rund 15 Prozent. Dabei handelt es sich um ein zentrales Vorhaben der neuen tschechischen Regierung unter Premierminister Andrej Babiš (ANO), die Verbraucher nach den starken Preisschwankungen der vergangenen Jahre gezielt entlasten will. Die Senkung betrifft staatlich festgelegte Bestandteile wie Netzentgelte und Gebühren für Systemdienstleistungen. Finanziert wird sie unter anderem durch eine stärkere staatliche Übernahme bestimmter Kosten, etwa im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien. Die tatsächliche Höhe der Stromrechnung hängt jedoch weiterhin vom jeweiligen Anbieter und vom individuellen Verbrauch ab, da der nicht regulierte Teil des Strompreises weiterhin marktbasiert bleibt. Insgesamt dürfte die Maßnahme für viele Haushalte dennoch zu niedrigeren Stromrechnungen führen.
Änderungen im Verkehrsbetrieb
Auch das Bus- und Bahnfahren in Prag und im Umland wird teurer, denn der Verkehrsverbund PID erhöht die Fahrkartenpreise: Ein 30-Minuten-Ticket kostet in Zukunft 39 Kronen (ca. 1,60 Euro), beim Kauf über die App PID Lítačka 36 Kronen (ca. 1,50 Euro). Für eine 90-Minuten-Fahrkarte werden 50 Kronen (ca. 2 Euro) fällig, digital nur 46 Kronen (ca. 1,90 Euro). Auch SMS-Tickets sowie 24- und 72-Stunden-Karten, Hunde- und Gepäckbeförderung verteuern sich. Erstmals seit elf Jahren steigt im kommenden Jahr nun auch die Strafe für das Fahren ohne Fahrschein auf bis zu 2000 Kronen (ca. 82 Euro).

Parken in Prag
Gleichzeitig treten ab dem ersten Januar neue Parkregelungen in Kraft. Das Gratisparken für emissionsarme Fahrzeuge, insbesondere für Hybridautos, endet. Vergünstigungen gelten weiterhin ausschließlich für rein elektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Sie erhalten einen Preisnachlass auf die Parkgebühren von 50 Prozent – sowohl auf langfristige Parkausweise für Anwohner, Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer als auch auf kurzfristiges Besucherparken.
Alle weiteren Informationen zu den neuen Parkregelungen in Prag finden Sie hier.

Autonomes Fahren
Mit dem Beginn des neuen Jahres dürfen in Tschechien auf ausgewählten Streckenabschnitten autonome Fahrzeuge unterwegs sein. Erlaubt sind automatisierte Fahrsystemen der SAE-Stufe 3, bei denen das Fahrzeug die Steuerung übernimmt, der Fahrer allerdings jederzeit dazu bereit sein muss, innerhalb von 10 Sekunden einzugreifen. Mit der von Präsident Pavel im April unterzeichneten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sowie des Gesetzes über die Betriebsbedingungen von Fahrzeugen im Straßenverkehr, schafft Tschechien einen klaren rechtlichen Rahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge. Das Land zählt somit zu den ersten in Europa, in denen Fahrer auf ausgewählten Straßenabschnitten die Steuerung zeitweise an das Fahrzeug übergeben dürfen.

Verbot für E-Scooter-Sharing
In Prag wird ab dem ersten Januar 2026 das E-Scooter-Sharing verboten, während private E-Scooter weiterhin erlaubt sind. Auch Sharing-Angebote für Fahrräder und E-Bikes sind nach wie vor erlaubt. Diese Fahrzeuge dürfen allerdings nur noch in speziell ausgewiesenen Zonen abgestellt werden. Die Maßnahme soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, und dabei helfen, die Ordnung im öffentlichen Raum zu verbessern und die negativen Auswirkungen des unkontrollierten Betriebs von Verleihfahrzeugen in der Stadt zu begrenzen.

Mindestlohn steigt
Der tschechische Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 22.400 Kronen pro Monat, was 43,4% des Durchschnittslohns entspricht. Etwa 118.000 Beschäftigte sind nach Angaben des Finanzministeriums von der Anpassung betroffen. Es handelt sich um den höchsten Durchschnittslohn in der Geschichte des Landes. In den folgenden Jahren soll der Mindestlohn schrittweise weiter angehoben werden.

Regulierung von Cannabis
Zum Jahresbeginn tritt in Tschechien ein neues Cannabisgesetz in Kraft, das Erwachsenen ab 21 Jahren unter bestimmten Bedingungen den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen ermöglicht. Erlaubt sind 100 Gramm im Eigenbedarf zu Hause, sowie das Mitführen von 25 Gramm in der Öffentlichkeit. Der Anbau von vier bis fünf Pflanzen wird künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auch der Besitz von bis zu 200 Gramm Cannabis zu Hause und 50 Gramm in der Öffentlichkeit zählen als Ordnungswidrigkeit. Darüber hinausgehender Anbau und Besitz sowie der Verkauf von Cannabis bleiben weiterhin strafbar. Die Reform markiert einen Schritt in Richtung Legalisierung.

Kostenlose Tampons an Schulen
Ab 2026 verpflichtet das tschechische Gesundheitsministerium alle Schulen, auf Toiletten, die von Schülerinnen ab neun Jahren genutzt werden, kostenlose Menstruationsartikel bereitzustellen. Durch diesen Beschluss soll für bessere Hygiene, mehr Chancengleichheit und weniger Unterrichtsausfall bei den betroffenen Schülerinnen gesorgt werden. Viele Schulen in Tschechien stellten Menstruationsartikel bislang auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Mit der neuen Verordnung wird dies nun landesweit vereinheitlicht und rechtlich verbindlich geregelt.

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