Im Streit zwischen Präsident und Regierung hat das tschechische Verfassungsgericht mit einem Eilbeschluss zugunsten von Staatspräsident Petr Pavel entschieden. Die Regierung muss seine Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara ermöglichen.
Das tschechische Verfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass Präsident Petr Pavel am NATO-Gipfel am 7. und 8. Juli in Ankara teilnehmen darf. Regierung und Außenministerium wurden verpflichtet, NATO und Gastgeber umgehend über seine Teilnahme als Mitglied der tschechischen Delegation zu informieren und die erforderliche Akkreditierung sicherzustellen.
Richter Pavel Šámal betonte, dass die Teilnahme des tschechischen Präsidenten an NATO-Gipfeln seit Jahrzehnten geübte Praxis sei. Seit 1989 hätten – sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage waren – alle Präsidenten an den Gipfeln teilgenommen. Diese Praxis solle bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts vorläufig beibehalten werden.
Hintergrund ist ein Kompetenzstreit zwischen Präsident und Regierung. Das Kabinett von Premierminister Andrej Babiš hatte zuvor beschlossen, Pavel nicht in die offizielle Delegation aufzunehmen. Der Präsident wertete dies als Eingriff in seine verfassungsmäßigen Befugnisse und rief das Verfassungsgericht an. Über die grundsätzliche Kompetenzklage wird das Gericht erst in den kommenden Monaten entscheiden. Die jetzige Anordnung gilt ausschließlich für den bevorstehenden NATO-Gipfel.
Nach Angaben von Premierminister Andrej Babiš (ANO) werde das Außenministerium die Akkreditierung des Präsidenten nun veranlassen.
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