Nach der monatelangen Grenzschließung sind auch wieder länderübergreifende Begegnungen möglich. Der deutsch-tschechische Zukunftsfond bringt nun ein Programm, das diese erleichtert. So können Vorhaben im Jahr 2020 noch kurzfristig beantragt, bewilligt und umgesetzt werden.
Mit der Grenzöffnung leben auch die deutsch-tschechischen Begegnungen und Kontakte wieder auf. Doch gemeinsame Vorhaben brauchen normalerweise einige Monate Vorlaufzeit. Um trotzdem das deutsch-tschechische Leben schnell wieder anzukurbeln, hat der deutsch-tschechische Zukunftsfonds mit einem neuen Programm reagiert. Es heißt „Re-Start und soll kurzfristig geplanten Vorhaben im Jahr 2020 durch eine schnelle finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. „Einige Projektträger waren in der Vorbereitungsphase des Projekts noch durch die Grenzschließungen verunsichert und konnten die Antragsfristen nicht einhalten. Uns war schnell bewusst, dass es hierfür eines flexiblen, unbürokratischen Programms bedarf, das nicht an die üblichen Antragsfristen gebunden ist.“, begründen die beiden Geschäftsführer des Zukunftsfonds, Petra Ernstberger und Tomáš Jelinek, die Notwendigkeit des neuen Programms.
Schnelle Finanzierung durch das „Re-Start“-Programm
Das „Re-Start“-Programm richtet sich an deutsche und tschechische Akteure aller Förderbereiche (außer Renovierung von Baudenkmälern und Publikationen) und Altersstufen, die im Jahr 2020 Projekte umsetzen wollen, aufgrund der Kurzfristigkeit aber keinen regulären Projektantrag beim Zukunftsfonds stellen können. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 CZK (ca. 1.900 €) und kann bis zu 70 % der Gesamtkosten ausmachen. Die Gesamtkosten des Projekts dürfen nicht höher sein als 150.000 CZK (ca. 5.600 €). Der Zuschuss des Zukunftsfonds ist vor allem für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer bestimmt.
Neben den Standardkriterien für die Bewilligung eines Zuschusses müssen die geförderten Projekte einige Bedingungen erfüllen: Das Projekt muss noch im Jahr 2020 stattfinden, der antragstellende Akteur muss bereits früher mindestens einen Antrag beim Zukunftsfonds gestellt haben (neue Partnerschaften können sich für das Programm „Auf geht’s!” bewerben) und die Unterstützung darf nicht mit anderen bereits bewilligten Zuschüssen des Fonds kombiniert werden. Ein Antrag kann außerhalb der sonst üblichen Fristen über das Online-System gestellt werden und die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die Geschäftsführung innerhalb einer verkürzten Frist. Weitere Hinweise zur Einreichung eines Antrags finden Sie auf der Webseite des Zukunftsfonds. Vor der Antragsstellung muss ein für den jeweiligen Bereich zuständiger Referent kontaktiert werden. Hier geht es zur Antragstellung.
Corona-Maßnahmen abgefedert
Der deutsch-tschechische Zukunftsfond widmet sich seit knapp über 20 Jahren der finanziellen Förderung deutsch-tschechischer Projekte, die die Menschen beider Länder zusammenführen und zu einem freundschaftlichen Austausch beitragen soll. Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war die deutsch-tschechische Grenze erstmalig seit dessen Gründung geschlossen. „Wir sind von einem Tag auf den anderen in einen Online-Modus übergegangen, mussten viele interne Prozesse umstellen, um handlungsfähig zu bleiben und vor allem für all diejenigen da sein, denen der deutsch-tschechische Austausch am Herzen liegt. Das hat dank unseres Teams und mit Unterstützung unseres Verwaltungsrates sehr gut geklappt“, so Petra Ernstberger und Tomáš Jelínek. In dieser Zeit hat der Zukunftsfonds bereits drei Sonderausschreibungen aufgelegt, um die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zu mildern. Sie waren vor allem für Akteure aus dem sozialen und medizinischen Bereich, Organisationen, die sich um noch lebende Opfer des Nationalsozialismus kümmern und Einzelpersonen und Institutionen, die sich langfristig für die Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehung einsetzen, bestimmt.