Tschechien ist eines der wenigen europäischen Länder, das die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt noch nicht ratifiziert hat. Nach mehreren Verschiebungen und hitzigen Debatten will die Regierung den Ratifizierungsprozess nun fortsetzen.

Die Tschechische Republik unterzeichnete das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – im Jahr 2016. Auf Grund von hitzigen Debatten und dem Gegenwind durch Konservative und Kirchen, unter anderem durch Christdemokraten und die Bischofskonferenz, wurde die Ratifizierung allerdings mehrmals verschoben. Im Mai sprach sich Präsident Petr Pavel öffentlich für die Ratifizierung aus, nun zog das Kabinett nach.

Konservative und Kirchen sahen in der Ratifizierung eine Gefährdung der traditionellen Familie, da die Konvention Männer und Frauen gegeneinander ausspielen würde. Daher schob die Regierung diese in den vergangenen Jahren mehrmals auf. Das Kabinett hat allerdings nun beschlossen, die Ratifizierung dem Parlament zum Beschluss vorzulegen. Die Koalition erklärte, dass dies für einen besseren Schutz von Opfern sexueller und häuslicher Gewalt sorgen werde.

Die Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, konkrete Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen. Dies beinhaltet die Ausbildung von Gesundheitspersonal, Polizisten und Richtern. Auch die Betreuung der Opfer soll verbessert werden und ein Präventionsprogramm entstehen. In der Tschechischen Republik werden jährlich etwa 600 Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt, es wird allerdings von einer große Dunkelziffer von Menschen, die sexuelle und häusliche Gewalt nicht der Polizei melden, ausgegangen.

Tschechien gehört zu den wenigen Ländern, welche die „Istanbul-Konvention“ noch nicht ratifiziert haben. (Grün = unterzeichnet & ratifiziert; Gelb = unterzeichnet aber nicht ratifiziert; Rot = nicht unterzeichnet; Grau = nicht unterzeichnet (Nicht-Europaratsstaaten); Lila = Aufkündigung nach Ratifikation.)

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