Eine der bekanntesten Tschechinnen: Tennisspielerin Martina Navrátilová. Foto: ČTK/PA/Steven Paston

Eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus hat einer Gesetzesänderung zur Namensregelung in Tschechien zugestimmt: Frauen sollen von nun an selbst über die Endung „-ová“ in ihrem Nachnamen entscheiden.

Im Zuge einer Gesetzesnovelle zum Personalausweisgesetz hat das Abgeordnetenhaus am vergangenen Mittwoch einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der besagt, dass Frauen in Tschechien frei darüber entscheiden dürfen sollen, ob die „weibliche“ Endung „-ová“ ihrem Nachnamen hinzugefügt wird. Bislang war eine Abänderung des Nachnamens in die „männliche“ Version (ohne „-ová“ am Ende des Namens) nur jenen Frauen erlaubt, die gegenüber den Behörden die Notwendigkeit einer Namensänderung begründen konnten. Von dieser Regelung ausgenommen waren Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland, sowie Angehörige nationaler Minderheiten, so auch Angehörige der deutschen Minderheit.

Zeichen der Ungleichheit

Der Gesetzesantrag war auf einen Vorschlag der Regierungsbeauftragten für Menschenrechte Helena Válková (ANO) zustande gekommen, die die geschlechtsspezifische Namensregelung als ein „Zeichen der Ungleichheit“ und als eine „absurde Regelung in der heutigen Zeit“ bezeichnete. Die ehemalige Justizministerin Válková hatte den Antrag auf Gesetzesänderung zusammen mit dem Piraten-Abgeordneten Ondřej Profant durchgesetzt. Profant gab zu bedenken, dass die aktuelle Rechtslage Frauen oftmals dazu zwinge, den Behörden gegenüber zu lügen, wenn sie ihren Wunsch auf Namensänderung offiziell rechtfertigen müssen. Dementsprechend heißt es in der schriftlichen Begründung des Gesetzesvorschlags: „Frauen haben für die Namenswahl ihre ganz eigenen subjektiven Gründe, deren Gewichtung der Staat nicht beurteilen sollte, demnach sollte der Staat den Frauen keine illegitimen Hürden bei der freien Namenswahl in den Weg legen.“ Mit dem neuen Gesetz zur Namensregelung sollen jetzt alle bestehenden Bedingungen, die bisher für eine Namensänderung erfüllt sein mussten, abgeschafft werden.

Gesetzesentwurf liegt Senat vor

Bei der Abstimmung über das neue Gesetz stimmten 91 der 172 anwesenden Abgeordneten dafür, dagegen stimmten allen voran die rechtsextreme SPD und einige Abgeordnete der Kommunistischen Partei. Jetzt muss noch der Senat seine Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf geben, bis er abschließend dem Präsidenten Miloš Zeman vorgelegt werden kann.

Die Aussicht auf Erfolg ist groß, da die Gesetzesinitiative unter anderem von Innenminister Jan Hamáček (ČSSD) unterstützt wird. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, tritt es am 01. Januar 2022 in Kraft. Ab dann können Frauen in Tschechien frei über ihren Nachnamen entscheiden: mit oder ohne „-ová“.

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