Das tschechische Verfassungsgericht hat die Klage der Familie Liechtenstein im Streit um den ehemaligen Familienbesitz in Südmähren, darunter die Schlösser Eisgrub (Lednice) und Feldsberg (Valtice), zurückgewiesen.
Im jahrelangen Rechtsstreit um die Beschlagnahmung des Vermögens der Familie Liechtenstein nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat die Stiftung Fürst Liechtenstein damit eine weitere Niederlage erlitten. Grundlage der Enteignung waren die Beneš-Dekrete.
Insgesamt 26 Klagen hatte die Familie über ihre Stiftung bei tschechischen Gerichten eingereicht, darunter beim Kreisgericht in Lundenburg (Břeclav). Die Liechtensteiner argumentieren, dass Fürst Franz Josef II. kein deutscher Staatsbürger, sondern das Oberhaupt des souveränen und neutralen Fürstentums Liechtenstein gewesen sei. Die Enteignung sei deshalb unrechtmäßig gewesen.
Das Kreisgericht in Lundenburg hatte die Klage im Oktober 2023 abgewiesen. Es stellte fest, dass sich das damalige Familienoberhaupt in den 1930er Jahren zur deutschen Nationalität bekannt habe. Daraufhin legte die Familie Rechtsmittel ein und zog bis vor das Verfassungsgericht. Dieses wies die Beschwerde nun als „unbegründet“ zurück, wie eine Sprecherin des Gerichts am 7. August 2025 mitteilte.
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Nach mehrheitlicher Auffassung der Verfassungsrichter unterlagen die Vermögenswerte der Familie den damaligen Beschlagnahmungsdekreten. Die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden nach Kriegsende könnten von heutigen Gerichten nicht erneut überprüft werden. Ausnahmen bilden Restitutionsvorschriften, die jedoch nicht greifen, weil die Familie ihr Vermögen bereits vor Beginn der kommunistischen Herrschaft verloren hatte.
Die Liechtensteiner hatten bereits zuvor eine zwischenstaatliche Beschwerde gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. 2023 erklärte die Stiftung des Fürsten von Liechtenstein, sie sei bereit, ihre Eigentumsansprüche auf Vermögenswerte in Tschechien aufzugeben – im Gegenzug für die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds, in den die umstrittenen Besitztümer übertragen werden sollten. Die Stiftung wollte die Vermögenswerte des Fonds nach eigenen Angaben verantwortungsvoll und nachhaltig verwalten.
Besondere Aufmerksamkeit erregt der Rechtsstreit, weil er die Kulturlandschaft Lednice–Valtice betrifft. Das Areal in Südmähren mit den Schlössern Eisgrub und Feldsberg zählt seit 1996 zum UNESCO-Welterbe und gehört zu den meistbesuchten Sehenswürdigkeiten in Tschechien.