Die Aufenthaltsdauer für Deutsche in Tschechien soll nach Pfingsten von jetzt 12 auf 24 Stunden ausgeweitet werden. Auf Besucher warten aber noch einige Einschränkungen. Ausflügler sollten vor allem auf die Testpflicht in Biergärten achten.
Tschechien bereitet die Ausweitung des kleinen Grenzverkehrs auf 24 Stunden vor. „Dazu könnte es schon nächste Woche kommen“, bestätigte ein Sprecher des tschechischen Außenministeriums. Bislang sind nur 12 Stunden erlaubt. Umgekehrt gelten für Tschechen in Deutschland bereits 24 Stunden ohne Anmeldung, Test und Quarantäne.
Schon jetzt gilt in Tschechien die freie Einreise für alle, die die erste Impfung 22 Tage hinter sich haben. Für sie ist nur noch die Einreiseanmeldung Pflicht. Allerdings gilt weiter das Übernachtungsverbot, auch wenn am Montag die Hotels und Pensionen öffnen dürfen.
Testpflicht für Biergärten
Anders als nach der Grenzöffnung im letzten Jahr gelten in Tschechien noch relativ viele Einschränkungen. Vor allem auf die Testpflicht in Biergärten oder Außenbereichen von Cafés sollte geachtet werden. Einfach in den Biergarten setzen geht nicht. Man sollte sich auch nicht im sicheren Glauben wiegen, dass die Bedienung kein Testergebnis sehen möchte. Die Kontrolle obliegt nämlich den Mitarbeitern des Hygieneamtes und der Polizei. Kann bei einer Kontrolle kein Testergebnis vorgelegt werden, droht ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 Kronen, umgerechnet rund 400 Euro. Wird ein Verwaltungsverfahren nötig, kann sich die Strafzahlung sogar auf drei Millionen Kronen (rund 120.000 Euro) erhöhen.
Endlich wieder ein gezapftes Pilsner – aber nur mit Test. Foto: Steffen Neumann
Das Testergebnis sollte zudem „möglichst in englischer Übersetzung“ vorliegen, sagt Jozef Král, der stellvertretende Leiter der Bezirkshygienestation in Aussig (Ústí nad Labem). Von Vorteil ist, dass ein Antigen-Test in Tschechien drei Tage gültig ist. Der PCR-Test gilt sogar sieben Tage. Auch ein Selbsttest vor Ort am Biergarten ist möglich. Am einfachsten ist die Sache für alle, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und die über den gelben WHO-Impfausweis verfügen. Auch Genesene dürfen in Biergärten, wenn ihre Erkrankung nicht mehr als 90 Tage zurückliegt. Auch das sollte am besten in englischer Übersetzung dokumentiert sein.
Hygieneamt will Pfingsten kontrollieren
Das Hygieneamt hat mit Blick auf schöneres Wetter Kontrollen angekündigt. Pfingstmontag ist in Tschechien kein Feiertag, sondern normaler Arbeitstag.
Wer die letzten Tage schon in Tschechien unterwegs war, musste feststellen, dass viele Gaststätten noch gar nicht geöffnet haben. Nicht jedes Restaurant hat einen Biergarten. Andere wiederum haben einen, aber er ist zu klein oder aufgrund der Mindestabstände passen zu wenig Tische vor das Café und eine Bedienung würde sich nicht lohnen. Es sind in den letzten Tagen aber auch Biergärten an Stellen entstanden, wo vorher keine waren. Oder die Wirte haben ihren Außenbereich noch etwas vergrößert. Es gibt aber auch Restaurants, die einfach ihren Innenbereich öffnen. Doch Vorsicht, das ist ein Verstoß gegen die tschechischen Corona-Schutzmaßnahmen und kann auch für die Gäste Folgen haben.
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Neben der Testpflicht gelten auch in den Außenbereichen Hygieneregeln. An einem Tisch dürfen maximal vier Menschen aus verschiedenen Haushalten sitzen. Überall außer am Tisch muss eine FFP2-Maske getragen werden.
In Tschechien gilt in allen öffentlichen Innenräumen und im öffentlichen Personenverkehr eine Maskenpflicht. Dabei ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben oder eine Maske mit FFP2-Zertifikat. Außerhalb muss eine Maske getragen werden, wo kein Mindestabstand von zwei Metern möglich ist.