Vapes, Gummibärchen oder Öle, die berauschen: Das Cannabinoid HHC wird in Tschechien künftig verboten, auch der Besitz wird strafbar. Kritiker warnen vor möglichen Folgen.
Die tschechische Regierung hat die Substanz HHC (Hexahydrocannabinol) in die Liste der verbotenen Suchtmittel aufgenommen. Gesundheitsminister Adam Vojtěch (ANO) begründete den Schritt unter anderem mit internationalen Verpflichtungen. Die UN-Drogenkommission hatte HHC im Jahr 2025 im Rahmen des Übereinkommens von 1971 in eine Liste kontrollierter Substanzen aufgenommen. Mit Inkrafttreten der Verordnung darf HHC weder verkauft noch besessen werden.
HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein halbsynthetisches Cannabinoid, das chemisch mit THC verwandt ist, dem psychoaktiven Wirkstoff der Cannabispflanze. Die Substanz hat eine ähnliche, wenn auch meist schwächere berauschende Wirkung. In den vergangenen Jahren wurde HHC vor allem in Form von E-Liquids, Vapes, Gummibonbons oder Ölen verkauft – häufig frei zugänglich, etwa in Automaten oder spezialisierten Shops.
Behörden: HHC nicht ausreichend erforscht
HHC war bereits einmal von der Fiala-Regierung verboten worden – allerdings nur zeitweise. Die Substanz wurde im Jahr 2025 im Zuge eines neuen Gesetzes zum Umgang mit psychoaktiven Stoffen wieder von der Verbotsliste gestrichen und stattdessen auf eine Liste von Substanzen gesetzt, die vor einer endgültigen Regulierung noch einmal untersucht werden sollten. Die Behörden begründen das erneute HHC-Verbot damit, dass HHC bislang nicht ausreichend erforscht sei. Auch Berichte über Nebenwirkungen wie Bewusstseinsstörungen, Übelkeit oder aggressives Verhalten hätten zu der Entscheidung beigetragen. Zudem seien Fälle bekannt geworden, in denen Kinder durch HHC-Konsum vergiftet worden seien.
Experten kritisieren Verbot von HHC
Die staatliche Koordinierungsstelle für Drogenpolitik sowie die Handelskammer halten den Schritt eines Verbots für nicht notwendig. Sie argumentieren, dass bestehende Regelungen ausgereicht hätten und dass das nun beschlossene Verbot lediglich die Konsumenten kriminalisiere. Auch Suchtexperten warnen vor möglichen Folgen: Ein Verbot könnte den Schwarzmarkt stärken und dazu führen, dass neue, möglicherweise gefährlichere Substanzen entstünden. Zudem könnte die Forschung an potenziellen medizinischen Anwendungen erschwert werden.
Im Umgang mit psychoaktiven Substanzen traf die Regierung am Montag neben dem HHC-Verbot noch weitere Entscheidungen: Mehrere synthetische THC-Derivate wurden – wie zuvor HHC – auf die Beobachtungsliste gesetzt. Auch diese sollen nun geprüft werden, bevor über eine Regulierung entschieden wird. Doch auch Lockerungen gab es am Montag: Ein ursprünglich geplantes Verbot von Kratom verwarf die Regierung.
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