Nach der Entscheidung des Abgeordnetenhauses, Andrej Babiš (ANO) und Tomio Okamura (SPD) vor Strafverfolgung zu schützen, gibt es nun eine neue Entwicklung im Fall „Storchennest“. Ein Prager Gericht hat die ehemalige Beraterin von Babiš und heutige Europaabgeordnete Jana Nagyová (ANO) schuldig gesprochen. Das endgültige Urteil steht jedoch noch aus.

Das Prager Stadtgericht verurteilte Nagyová am Montag wegen Subventionsbetrugs und Schädigung der finanziellen Interessen der EU zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe mit fünfjähriger Bewährungszeit sowie einer Geldstrafe von 500.000 Kronen (ca. 20.500 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Eine Berufung beim Oberlandesgericht in Prag ist möglich. Nagyová wies die Vorwürfe zurück.

Verfahren gegen Babiš bleibt ausgesetzt

Mitangeklagt ist auch Premierminister Andrej Babiš, doch gegen ihn konnte kein Urteil erwirkt werden. Das Verfahren ist für die Dauer der laufenden Legislaturperiode ausgesetzt, da das Abgeordnetenhaus seine Auslieferung verweigert hatte. Über eine mögliche Wiederaufnahme müsste erst ein neu gewähltes Abgeordnetenhaus entscheiden. Babiš bezeichnete das jüngste Urteil als politisch motiviert und übte scharfe Kritik an der Justiz, insbesondere der Rolle des Obersten Gerichtshofs. 

Von der Opposition wurde sowohl die Immunität des Premierministers als auch seine Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen kritisiert: „Indem er die Justiz infrage stellte, hat Andrej Babiš im Fall Storchennest letztlich verloren und sich selbst ein Urteil erteilt. Erst hat er sich nicht wie ein Mensch verhalten, nun versagt er auch noch als Staatsmann“, sagte Vít Rakušan, der ehemalige Innenminister und Vorsitzende von STAN.

Gericht an höhere Instanz gebunden

Der Fall ist juristisch ungewöhnlich: Das Stadtgericht hatte Nagyová und Babiš zuvor zweimal freigesprochen. Beide Urteile wurden jedoch vom Oberlandesgericht Prag aufgehoben. In der letzten Entscheidung vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus verpflichtete das Berufungsgericht das Stadtgericht sogar ausdrücklich, die Angeklagten schuldig zu sprechen.

Im Kern des Verfahrens steht der Vorwurf, dass das Projekt „Čapí hnízdo“ („Storchennest“) durch eine formale Abspaltung vom Agrofert-Konzern gezielt so strukturiert wurde, dass es Anspruch auf EU-Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen hatte. Auf diese Weise habe das Projekt rund zwei Millionen Euro erschlichen. Laut Staatsanwaltschaft beantragte Nagyová die Subvention, während Babiš die Umstrukturierung veranlasst haben soll – beide bestreiten dies.

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