Sitz der VZP in Prag. Foto: ČTK/Kamaryt Michal

Wer länger als 90 Tage in Tschechien lebt, muss eine Versicherung bei VZP abschließen. Die Europäische Kommission meldet sich nun zu Wort, sie hat den Verdacht, dass das Gesetz im Widerspruch zu den europäischen Grundrechten steht.

Seit über einem Jahr gilt in der Tschechischen Republik ein neues Ausländerrecht. Darin steht auch ein Passus zur Versicherungspflicht von langfristig in Tschechien lebenden Ausländern. Diese sind nach 90 Tagen dazu verpflichtet, sich in Tschechien zu versichern.

Stellungnahme wegen Verdacht auf Monopolbildung

Die Europäische Kommission fordert nun eine Stellungnahme des Finanzministeriums zu diesem Gesetz. Das Problem daran ist, dass es die Wettbewerbsfreiheit und die europäischen Grundrechte gefährden könnte. Die Betroffenen haben nämlich keine Wahl, sie müssen ihre Versicherung bei der VZP abschließen, einer Tochtergesellschaft der Allgemeinen Krankenversicherungsgesellschaft.

Gegen diese Regelung ging der Tschechische Verband der Versicherungsunternehmen vor. Sie sehen darin eine Monopolbildung auf Versicherungen von Ausländern. Die VZP versichert mittlerweile 40.000 Ausländer, davon kamen 35.000 nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes hinzu. Tschechien muss nun gegenüber der Europäischen Kommission zu den Vorwürfen Stellung nehmen, im schlimmsten Fall drohen Sanktionen.

Verschuldung wegen fehlenden Versicherungen

Die Regierung begründete ihren Schritt mit der unsicheren Finanzierung des Gesundheitssystems. Die Krankenhäuser hatten im vergangenen Jahr offene Forderungen an Ausländer im Millionenbereich, das neue Gesetz sollte solchen Schulden vorbeugen. Das Problem sah man darin, dass die Schulden oft nicht wieder eintreibbar waren, sobald der Schuldner in sein Land zurückgekehrt war.

Das Gesundheitsministerium sprach sich bereits von Beginn an gegen das neue Gesetz aus. Aktuelle Entwicklungen scheinen die früheren Einwände zu bestätigen, welche gegen die Initiative der damaligen Regierungspartei ANO geäußert wurden. Die neue Versicherungspflicht half Experten zu Folge nicht, es gibt noch immer ein Problem mit unzureichend versicherten Ausländern im tschechischen Gesundheitssystem. Die Krankenhäuser fordern, dass der Staat für die entstehenden Kosten aufkommt und bei Schulden einspringt.

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