Der tschechische Staat muss sein Eigentum im Kreis Lundenburg (Břeclav) nicht an die Familie Liechtenstein zurückgeben, urteilte am Donnerstag das Landgericht in Brünn. Die Familie will nun Berufung einlegen und bis vor internationale Gerichte ziehen. Sie verlor ihren Besitz 1945 aufgrund der Beneš-Dekrete.
Insgesamt 26 Klagen reichte die Stiftung Fürst Liechtenstein 2018 bei tschechischen Bezirksgerichten ein. In allen ging es um die Beschlagnahmung des Eigentums der Herrscherfamilie Liechtenstein aufgrund der Beneš-Dekrete nach dem 2. Weltkrieg. In ihrer Argumentation weißt die Stiftung darauf hin, dass František Josef II. kein deutscher Staatsbürger, sondern das Oberhaupt des souveränen und neutralen Staates Liechtenstein gewesen sei. Demnach sei seine Enteignung zu Unrecht geschehen.
Nach Angaben der Verwaltungsbehörde beantragte der Monarch allerdings in den 1930er Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft, weshalb sein Vermögen an den tschechischen Staat fiel. So urteilte nun auch das Landgericht. Die Klagen vor den 26 Bezirksgerichten und dem Verfassungsgericht verliefen bis jetzt alle erfolglos.
„Es ist schon lange klar, dass es grundsätzlich keine Rolle spielt, wie viele tschechische Gerichte mittlerweile zugunsten des tschechischen Staates entscheiden. Der Streit wird auf internationaler Ebene entschieden, da es in dem Verfahren auf dem Territorium der Tschechischen Republik zu schweren Grundrechtsverletzungen kam und kommt“, reagierte Stiftungssprecher Michal Růžička auf das aktuelle Urteil.