Der Österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien hat beschlossen die Ehe für alle zu erlauben. Die Regelung, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe verwehrt hat, wird mit dem 31. Dezember 2018 aufgehoben. Damit steht gleichzeitig auch die sogenannte eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare offen.
Die Entscheidung begründete das Oberste Landesgericht nach einer Überprüfung der Regeln für die Ehe und eingetragene Partnerschaften. Diese Regelungen verstoßen, so das Gericht, gegen das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Beschwerde zweier Wienerinnen, die in eingetragener Partnerschaft leben, war Anlass für die Überprüfung. Ein Ehe-Antrag der zwei Frauen war vom Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht Wien zunächst abgelehnt worden.
Das Thema der gleichgeschlechtlichen Ehe war auch beim vergangenen Wahlkampf wiederbelebt worden. Die SPÖ, NEOS und die Grünen plädierten schon während des Wahlkampfes für die Öffnung der Ehe für Homosexuelle und begrüßten nun die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Die Parteien ÖVP und FPÖ sind ausgesprochene Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe und befürworten ein traditionelleres Familienbild. Jedoch wird das Urteil des Verfassungsgerichtes zu einer Gesetzesänderung führen ohne dem Gesetzgeber ein Mitspracherecht einzuräumen. Einzig eine frühere Einführung der beschlossenen Gleichstellung als zum 1. Januar 2019 wäre noch möglich.