Tschechien hat nicht nur die Regeln für Tourismus, sondern auch den kleinen Grenzverkehr verschärft. Für Menschen mit Auffrischungsimpfung ändert sich wenig.
Seit Montag gelten strengere Regeln für längere Aufenthalte. Über Silvester ist auch der kleine Grenzverkehr eingeschränkt. Wir geben einen Überblick.
Welche Einschränkungen gibt es im kleinen Grenzverkehr?
Der kleine Grenzverkehr nach Tschechien ist weiterhin möglich. Seit Montag gilt aber eine Einschränkung: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreist, braucht einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Als öffentliches Verkehrsmittel gilt ein Fahrzeug, in dem auch andere Personen sitzen als die des eigenen Hausstandes. Diese Unterscheidung basiert auf einem Gerichtsbeschluss in Tschechien. Für drei Tage über Silvester wurde der kleine Grenzverkehr noch weiter eingeschränkt. Vom 30. Dezember bis zum 1. Januar gelten auch dafür die allgemeinen Einreiseregeln für Aufenthalte in Tschechien, die ebenfalls seit 27. Dezember in Kraft sind.
Unter welchen Bedingungen ist ein längerer Aufenthalt möglich?
Die Urlaubsreise über Silvester ist nun auch für Geimpfte und Genesene mit mehr Aufwand verbunden. Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung nötig. Diese Pflicht entfällt, sofern man die ganze Zeit des Aufenthaltes mit dem Privatauto reist und nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Ungeimpfte, Genesene und Geimpfte müssen bei Kontrollen einen negativen PCRTest vorlegen, der vor der Einreise gemacht wurde. Ungeimpfte müssen beim Verlassen der Unterkunft immer FFP2-Masken tragen. All das gilt vom 30. Dezember bis 1. Januar auch für Aufenthalte bis 24 Stunden, also den kleinen Grenzverkehr. Wer nicht geimpft ist und länger bleibt, muss frühestens am fünften und spätestens am siebten Tag erneut einen negativen Test nachweisen. Als genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Testnachweis, der mindestens 11 und höchstens 180 Tage alt ist. Ab 1. Januar erkennt Tschechien zudem die Zweitimpfung nur noch für neun Monate an.
Gibt es Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen?
Ja. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, und Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Test vorlegen und nur die Online-Anmeldung ausfüllen. Das gilt auch für Kinder von 12 bis 18 Jahren, die die zweite Impfung erhalten haben. Die Online-Anmeldung entfällt, wenn man mit dem Privatauto reist.
Was ist mit den Grenzpendlern?
Diese sind von allen Auflagen befreit, wenn sie mindestens einmal pro Woche ins Nachbarland zu Arbeit, Schule oder Studium pendeln. Das gilt auch für Personen, die den Ehe- oder Lebenspartner besuchen oder sich um das eigene Kind kümmern. Befreit sind auch Mitarbeiter im internationalen Güterverkehr, Durchreisende für die Dauer von zwölf Stunden oder Personen, die eine nicht aufschiebbaren Grund für ihre Reise haben. Dazu zählt die Sorge um das eigene Kind oder Tier, die Erledigung dringender Angelegenheiten, das Auffüllen des Fahrzeugtanks, um das Auto bewegen zu können, akute Besuche von Ämtern, Ärzten und sozialen Einrichtungen sowie Begräbnisse.
Warum wurden die Regeln verschärft?
Deutschland gehört wie die meisten europäischen Staaten zu den Ländern mit einem sehr hohen Ansteckungsrisiko. Für Ungeimpfte galt schon jetzt in Tschechien die Pflicht, einen PCR-Test vorzulegen. Mit dieser Pflicht auch für Geimpfte und Genesene will Tschechien die Ausbreitung der Omikron-Variante verlangsamen. Auch wenn die Übertragung durch Reisende relativ gering ist, der größte Anteil kommt Statistiken zufolge aus Deutschland. In Tschechien ebbt die mit der Delta-Variante verbundene fünfte Welle langsam ab. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell (29.12.2021) bei 338.