August 1947: Frauen und Mädchen, die in sowjetische Kriegsgefangenschaft kamen, im Heimkehrlager Polte Nord, wo sie nach 14-tägiger Quarantäne in ihre Heimatorte entlassen wurden. / Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1983-0422-308 / Donath, Otto / CC-BY-SA 3.0, BVA

Die Auszahlungen für zivile Zwangsarbeiter im Osten Europas schreiten voran. Viele Antragsteller werden sich jedoch noch bis zu zwei Jahren gedulden müssen, auch Hochbetagte, bei denen unklar ist, ob sie selbst noch so lange leben werden.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) veröffentliche Ende Oktober aktuelle Zahlen und Statistiken über den Antragsstand im Verfahren über Anerkennungsleistungen bei der Projektgruppe für die Anerkennung ehemaliger ziviler deutscher Zwangsarbeiter (ADZ). Demnach wurden insgesamt 46.279 Anträge auf Gewährung einer Anerkennungsleistung ehemaliger ziviler deutscher Zwangsarbeiter gestellt.

Ein Schicksal von Tausenden

Eine der vielen Antragssteller*innen ist Maria B. Sie ist 90 Jahre alt und lebt heute in Bonn.  „Zusammen mit meiner Mutter sind wir aus unserem Heimatdorf geflüchtet und nach Ludgerstal (bis 1939 Ludgierzowitz, heute Ludgeřovice in Mähren – Anm. d. Red.) gekommen“, erinnert sie sich. „Ende April 1945 wurde ich zusammen mit allen jungen Frauen, die sich dort aufhielten, von den Wehrmachtssoldaten weggebracht, damit wir nicht in die Hände der russischen Soldaten fielen.“ Sie seien in Richtung Westen abtransportiert, unterwegs dann jedoch von der russischen Armee abgefangen worden.

„Ich kam mit meiner Frauengruppe nach Prag in ein Sammellager für Deutsche. Wir mussten alle eine weiße Binde am Oberarm tragen. Immer wieder erlebten wir, wie tschechische Milizen deutsche Soldaten misshandelten und töteten“, diese schrecklichen Bilder, so sagt sie, die sie damals mit ansehen musste, verfolgten sie bis heute. „Ich wurde dann zur Aushilfe in einem großen Haushalt in der Nähe von Prag eingeteilt. Nach über einem Jahr durfte ich mit der Bahn über Mährisch Ostrau (Ostrava) wieder nach Hause fahren. Doch dieses ‚Zuhause‘ gab es nicht mehr.“

Was zählt, sind Zahlen

Mit 32.380 Unterlagen wurden die meisten Anträge beim BVA von Menschen gestellt, die als Geburtsland die ehemalige Sowjetunion angaben. Es folgen 4.687 Antragsteller mit Herkunftsland Rumänien, 2.992 aus Polen und 1.057 aus der ehemaligen Tschechoslowakei. 61 Prozent der Antragsteller sind weiblichen Geschlechts, nur 39 Prozent sind Männer. Etwa 90 Prozent der Antragsteller wohnen heute im Bundesgebiet.

Mitarbeiterin der Projektgruppe für die Anerkennung ehemaliger ziviler deutscher Zwangsarbeiter (ADZ) an einem der vielen Regale mit Antragsakten. / Foto: BVA

Die meisten Einträge waren im 4. Quartal 2017 sowie von August bis Dezember 2016 (13.882) eingegangen. Insgesamt wurden laut BVA-Angaben mit der hohen Zahl der eingereichten Anträge alle vorher getroffenen Prognosen so stark übertroffen, dass die Bearbeitung länger als geplant dauern und noch geraume Zeit in Anspruch nehmen werde, hieß es aus der Behörde. Trotz erheblicher Anstrengungen und der zwischenzeitlich erfolgten Personalverstärkung der mit dieser Aufgabe betrauten Projektgruppe müsse mit einer längeren Wartezeit von bis zu zwei Jahren gerechnet werden.

Auch Maria entschloss sich erst Ende 2017, ihren Antrag auch wirklich abzugeben. Auf Anfrage im BVA erfuhr sie nun, dass ihre Anerkennungsleistung voraussichtlich erst 2020 erfolgen kann. Da fragt sie nun verbittert: „Ob ich das noch erlebe?“

Erster Lösungsansatz

Der Behörde ist dieses Problem aber durchaus bekannt, wie Birgitt Paschke vom BVA betont: „Dem Bundesverwaltungsamt ist bewusst, dass es den ganz überwiegend hochbetagten Antragstellern sehr schwerfällt, die erforderliche Geduld aufzubringen. Allerdings sind über 90 Prozent aller Antragsteller über 80 Jahre alt, sodass eine bevorzugte Behandlung grundsätzlich nur erfolgen kann, wenn sachliche Gründe dieses im Einzelfall zwingend erforderlich machen.“

Das Bundesverwaltungsamt habe angesichts der unerwartet hohen Antragseingänge eine zweigleisige Bearbeitungsweise eingeführt: Eine Hälfte der Mitarbeiter bearbeite die Anträge der ältesten lebenden Antragsteller sofort. Die übrigen Mitarbeiter bearbeiten eingehende Anträge weiterhin in der Reihenfolge des Eingangs.

Hinweis: Weitere Informationen sind auf Webseite www.bva.bund.de/zwangsarbeiter abrufbar.


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