In einer gemeinsamen Erklärung betrachten die Ko-Vorsitzenden des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums, Jörg Nürnberger und Rudolf Jindrák den Prozess der Verständigung zwischen Deutschland und Tschechien seit der Unterzeichnung der Deutsch-Tschechischen Aussöhnungserklärung vor 29 Jahren.
Die Ko-Vorsitzenden des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums, Jörg Nürnberger und Rudolf Jindrák, veröffentlichten am 21. Januar 2026, anlässlich des 29. Jahrestags der Unterzeichnung der deutsch-tschechischen Aussöhnungserklärung – einer der Grundpfeiler der deutsch-tschechischen Beziehungen – eine gemeinsame Erklärung.
Beneš-Dekrete sind Thema der Vergangenheit
Mit der Unterzeichnung der Deutsch-Tschechischen Erklärung am 21. Januar 1997 hätten die Vertreter Deutschlands und Tschechiens den Willen gezeigt, historisch bedingte Streitigkeiten zu überwinden, um die gemeinsamen Beziehungen auf eine partnerschaftliche und zukunftsorientierte Zusammenarbeit auszurichten, so Nürnberger und Jindrák. Der Prozess der deutsch-tschechischen Verständigung habe bewiesen, dass „die aus der Vergangenheit herrührenden Probleme unserer Gesellschaften” nicht auf ewige Zeit traumatisieren und polarisieren müssten. Dabei verweisen beide auf die Situation zwischen der Slowakei und Ungarn, wo die Beneš-Dekrete die slowakisch-ungarischen Beziehungen erneut belasten würden. Bezugnehmend auf die Situation zwischen Deutschland und Tschechien resümieren Nürnberger und Jindrák: „Die verschiedenen Wahrnehmungen der Beneš-Dekrete mögen fortbestehen, gehören aber als Thema eindeutig in die Vergangenheit”.
Beziehungen erfordern aktive Arbeit
„Es war notwendig, dass sich beide Seiten einen Neuanfang in den beiderseitigen Beziehungen nicht nur erhofft haben, sondern dass sie auch aktiv und mit gutem Willen darauf hingearbeitet haben”, betonen Nürnberger und Jindrák. Die Deutsch-Tschechische Erklärung sei in diesem Prozess eine wesentliche, vertrauensbildende Maßnahme gewesen. Die Erklärung habe die Wahrnehmung auf die Zukunft gerichtet, ohne dabei die Geschichte zu vergessen. Die Arbeit der Bürgerinnen und Bürger in beiden Ländern sowie die Arbeit des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds habe ermöglicht, dass Deutsche und Tschechen heute nicht nur Nachbarn, sondern auch Partner sowie Verfechter gemeinsamer Werte sind.
Am 21. Januar 1997 unterzeichneten die Regierungschefs Helmut Kohl und Václav Klaus die „Deutsch-Tschechische Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung”. In der Absichtserklärung, welche am 30. Januar 1997 auch vom Deutschen Bundestag legitimiert wurde, bekennen sich Deutschland und Tschechien zu ihrer geschichtlichen Verantwortung. In ihr drücken beide Staaten die Absicht aus, ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten zu wollen. So hatte es bis zur Verabschiedung der Deutsch-Tschechischen Aussöhnungserklärung Differenzen zwischen Deutschland und Tschechien, hinsichtlich der Bewertung der Rechtmäßigkeit der Beneš-Dekrete gegeben. Die Beneš-Dekrete wurden während der Besetzung der Tschechoslowakei durch die Nationalsozialisten, von der tschechoslowakischen Exilregierung in London erlassen, und regelten die Enteignung und Entrechtung der deutschsprachigen Bevölkerung in der Tschechoslowakei ab 1945. In der Aussöhnungserklärung einigte man sich darauf – ohne die Beneš-Dekrete zu benennen –, die jeweils länderspezifische Rechtsauffassung anzuerkennen. Die Erklärung führte zur Gründung des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds sowie des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums.
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